Erbschaftsteuer / Pflichtteil

13. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
hambre
Status:
Schüler
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Erbschaftsteuer / Pflichtteil

Ein Ehepaar mit einem Kind macht ein Berliner Testament. Nachdem der Vater verstirbt, wird also die Mutter zur Alleinerbin. Das Kind fordert aus Respekt für den letzten Willen der Eltern zunächst auf die Forderung des Pflichtteils.

Etwa 14 Monate später stirbt auch die Mutter. Der Nachlass übersteigt den Freibetrag, den das Kind hat, so das dieses Erbschaftsteuer zahlen muss.

Kann das Kind jetzt noch bezogen auf den Nachlass des Vaters den Pflichtteil fordern, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Die Forderung des Pflichtteils richtet das Kind ja quasi gegen sich selbst, da dieser aus dem Nachlass der Mutter bezahlt werden muss, bei dem das Kind Alleinerbe ist. Auf diese Weise könnte das Kind nachträglich die Freibeträge doppelt ausnutzen.

Ist das auch noch möglich, nachdem der Erbschaftsteuerbescheid schon rechtskräftig ist, z.B. weil die Pflichtteilforderung eine neue Tatsache ist?

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1 Antwort
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#1
 Von 
hambre
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Schüler
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