Ein Ehepaar mit einem Kind macht ein Berliner Testament. Nachdem der Vater verstirbt, wird also die Mutter zur Alleinerbin. Das Kind fordert aus Respekt für den letzten Willen der Eltern zunächst auf die Forderung des Pflichtteils.
Etwa 14 Monate später stirbt auch die Mutter. Der Nachlass übersteigt den Freibetrag, den das Kind hat, so das dieses Erbschaftsteuer zahlen muss.
Kann das Kind jetzt noch bezogen auf den Nachlass des Vaters den Pflichtteil fordern, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren. Die Forderung des Pflichtteils richtet das Kind ja quasi gegen sich selbst, da dieser aus dem Nachlass der Mutter bezahlt werden muss, bei dem das Kind Alleinerbe ist. Auf diese Weise könnte das Kind nachträglich die Freibeträge doppelt ausnutzen.
Ist das auch noch möglich, nachdem der Erbschaftsteuerbescheid schon rechtskräftig ist, z.B. weil die Pflichtteilforderung eine neue Tatsache ist?
-----------------
""
Erbschaftsteuer / Pflichtteil
13. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. September 2009 | 20:05
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 74x hilfreich)
Erbschaftsteuer / Pflichtteil
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. September 2009 | 13:33
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 74x hilfreich)
Kann niemand etwas dazu sagen?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.083
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten