Erbschaftsteuer - Stund möglich ?

3. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Traxdata
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 56x hilfreich)
Erbschaftsteuer - Stund möglich ?

...soll da oben natürlich Stundung heißen, bekomme den Titel aber leider im Nachhinein nicht mehr editiert...

Hallo liebe Wissenden,

zunächst Ihnen allen ein gesundes neues Jahr 2007 :wipp: !!!

Gleich zum Jahresanfang wurden wir mit einem Erbschaftsteuerbescheid beglückt.

Zahlungsfrist 4 Wochen.

Die geerbte Immobilie befindet sich gerade im Verkauf. Die Beurkundung soll noch im Januar erfolgen. Kaufpreis wird aber allerfrühestens am 01.März 2007 eingehen. Also zur fristgemäßen Begleichung der Erbschaftsteuer zu spät.

Wie gewinnen wir Zeit ???

Kann man Erbschaftsteuer stunden lassen, wenn ja, wie geht man da am besten vor ?

Wären für hilfreiche Tipps äußerst dankbar...
Schon mal ein dickes DANKE vorab, fürs Lesen und Antworten !

LG
Traxdata









-- Editiert von traxdata am 03.01.2007 12:25:14

-- Editiert von traxdata am 03.01.2007 12:26:59

-- Editiert von traxdata am 03.01.2007 12:28:53

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Rechtsanspruch auf Stundung besteht nicht.

In Deinem Fall solltest Du jedoch einen entsprechenden Antrag stellen, der wahrscheinlich auch positiv beschieden wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Volkmar Kippes
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 39x hilfreich)

Es müssen schon außergewöhnliche Gründe für eine Stundung von Steuern durch das Amt vorliegen. DAs Finanzamt will nicht als Kreditinstitut fungieren.Je früher der Stundungsantrag gestellt wird, umso früher kommt auch die Ablehnung. Gegen die Ablehnung kann Einspruch eingelegt werden und man kann auch noch einmal darlegen, dass Zahlung erst nach Eingang Verkaufspreis möglich ist. Dem Amt kann auch die Teilabtretung eines Kaufpreises angeboten werden. DAs kostet dann lediglich Stundungszinsen. Alternativ dem Stundungsantrag auch eine Bescheinigung der Hausbank beifügen, dass eine Kreditierung der Erbschaftsteuer nicht durchgeführt wird, das ist ungeschriebene Voraussetzung für Stundung. ES lohnt sich auf jeden Fall, zumindest für die Angelegenheit mal einen Steuerberater aufzusuchen.

0x Hilfreiche Antwort

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