hallo,
ich habe da ein kleines problem. gestern bekomme ich vom arbeitsamt einen Brief, indem geschrieben steht, das ich 1200 euro kindergeld zurückzahlen soll.
kurze vorgeschichte:
bis ende juli 2003 habe ich studiert und 242 euro bafög bekommen. hier kann ich auf keinen fall über der einkommensgrenze liege.
seit september 2003 bin ich nun in einem ausbildungsverhältnis und verdiene nun 667 euro brutto.
mit diesem verdienst (gesamt p.a. 8004 euro) würde ich ja über der einkommensgrenze liegen! da ich aber die 920 euro werbungskosten nicht berechnet habe, liege ich noch unter der grenze! richtig???
nun gibt es vom arbeitsamt den vordruck zu den werbungskosten! für welchen zeitraum muss ich diese ausfüllen??
von 09/03 - 12/03 und
von 01/04 - 12/04 oder wie??
wäre super wenn mir jemand antworten könnten! vielleicht auch wenn jemand mit solchen dingen erfahrung gemacht hat!
danke euch schonmal im voraus,
Benny
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"azubi it-kaufmann"
Erklärung zu Werbungskosten von wann bis wann??? (Kindergeld)
14. Dezember 2004
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Frage vom 14. Dezember 2004 | 14:06
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erklärung zu Werbungskosten von wann bis wann??? (Kindergeld)
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2004 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Wie hoch ist denn Dein Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld? Vielleicht überschreitest Du mit diesen Zahlungen die Einkommensgrenze.
Die von Dir genannten Zeiträume für die Angabe der Werbungskosten sind korrekt.
Außerdem kannst Du noch besondere Ausbildungskosten zusätzlich absetzen.
Und jetzt?
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