Hallo,
Frage 01: Kann ein Arbeitsnehmer den § 34 Absatz 3 für den ermäßigten Steuersatz (Außerordentliche Einkünfte) auch bei seiner erzielten Gewinne aus dem Verkauf seines Grundstück anwenden?
Der Steuerpflichte Angestellte ist 58 Jahre alt und er hat bei FA bis jetzt keinen Antrag nach & 34 Absatz 3 gestellt.
Seine Einkünfte in 2019 sehen wie folgt aussehen:
Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitsnehmer) : 56.000 Euro im Jahr (Steuersatz ca. 35%)
Gewinn aus dem Verkauf seines Grundstücks: 60.000 Euro
Frage 02: Wie Hoch würde seine zu zahlende Steuernachzahlung aussehen? (Wäre gut die Rechenweg mit zu geben und nicht nur das Ergebnis!)
Grüße
Ermässigter Steuersatz beim Verkauf Grundstück
1. Juli 2023
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Frage vom 1. Juli 2023 | 12:50
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermässigter Steuersatz beim Verkauf Grundstück
#1
Antwort vom 1. Juli 2023 | 13:39
Von
Status: Student (2293 Beiträge, 1274x hilfreich)
Nein, da Einkünfte aus Spekulationsgeschäften eben dort nicht als außerordentliche Einkünfte benannt sind.Zitat :Kann ein Arbeitsnehmer den § 34 Absatz 3 für den ermäßigten Steuersatz (Außerordentliche Einkünfte) auch bei seiner erzielten Gewinne aus dem Verkauf seines Grundstück anwenden?
Wie soll man das ohne alle notwendigen Angaben berechnen? Wenn tatsächlich 2019 noch nicht abgeben wurde, würde ich mir (bei dem Sachverhalt) ganz andere Gedanken machen.Zitat :Wie Hoch würde seine zu zahlende Steuernachzahlung aussehen? (Wäre gut die Rechenweg mit zu geben und nicht nur das Ergebnis!)
#2
Antwort vom 1. Juli 2023 | 16:24
Von
Status: Junior-Partner (5410 Beiträge, 1284x hilfreich)
Zitat :Wie Hoch würde seine zu zahlende Steuernachzahlung aussehen? (Wäre gut die Rechenweg mit zu geben und nicht nur das Ergebnis!)
Ermittlung zvE s. § 2 EStG
Ermittlung ESt s. § 32a EStG
Mehr als 24.000 EUR werden es nicht werden. Viel weniger aber auch nicht.
Plus Zinsen und Verspätungszuschläge.
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#3
Antwort vom 3. Juli 2023 | 09:44
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von delta007):
Kann ein Arbeitsnehmer den § 34 Absatz 3 für den ermäßigten Steuersatz (Außerordentliche Einkünfte) auch bei seiner erzielten Gewinne aus dem Verkauf seines Grundstück anwenden?
Nein, da Einkünfte aus Spekulationsgeschäften eben dort nicht als außerordentliche Einkünfte benannt sind.
Frage: Wo kann man (nach welchem §) nachlesen, dass die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften nicht als außerordentliche Einkünfte benannt sind? bzw. welche Einkünfte werden als außerordentliche Einkünfte anerkannt?
#4
Antwort vom 3. Juli 2023 | 09:59
Von
Status: Student (2455 Beiträge, 854x hilfreich)
Zitat :welche Einkünfte werden als außerordentliche Einkünfte anerkannt?
Einfach auch Absatz 2 im §34 EStG lesen?
Da ist eben nicht der § 23 EStG genannt, unter den die Veräußerungsgewinne aus Grundstücken fallen.
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