Hallo,
ich habe gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt.
Leider habe ich verpasst alle Argumente anzubringen, so dass eine negative Einspruchentscheidung gefällt wurde. Nun kann ich innerhalb eines Monats Klage erheben. Das bereite ich gerade vor, ist aber mit gewissem Aufwand behaftet. Am liebsten wäre mir wenn der Sachbearbeiter meinen Hinweis auf ein Gerichtsurteil zur Kenntnis nimmt.
Nun kommt heute per Post ein geänderter Bescheid für das selbe Steuerjahr. Grund war eine Mitteilung von anderer Stelle, die mit der Thematik des Einspruchs nichts zu tun hat. Im Bescheid steht wieder, dass ich innerhalb eines Monats Einspruch erheben kann.
Meine Frage: kann ich gegen den geänderten Steuerbescheid den gleichen Einspruch erneut in der bereits entschiedenen Sache einlegen mit den neuen Argumenten?
Erneuter Einspruch bei Einspruchsentscheidung
23. November 2019
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Frage vom 23. November 2019 | 20:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuter Einspruch bei Einspruchsentscheidung
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#1
Antwort vom 24. November 2019 | 14:14
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Grundsätzlich ja, aber die Grenze des Einspruchs ist die Festsetzung der Steuer im Erstbescheid!
Wenn die Steuer also im Folgebescheid niedriger festgesetzt wurde, dann wäre der Einspruch unzulässig.
Ist die Steuer höher festgesetzt worden, dann kann mit dem Einspruch nur eben dieses Mehr eliminiert werden.
taxpert
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