Ich habe einen Untermieter, dessen Mietbeitrag ich in meiner jährlichen Steuererklärung als Einnahme angebe. Nun war der Mieter längere Zeit nicht in der Lage, die Miete aufzubringen und hat aus diesem Grund Ersatzleistungen in Form von Gegenständen oder auch Arbeitsleistungen (Gartenhilfe) erbracht.
Wie soll ich diese Leistungen in meiner Steuererklärung berücksichtigen, zumal ihr finanzieller Gegenwert ja nicht eindeutig taxierbar ist?
Danke für die Hilfe.
Ersatzleistungen versteuern
14. September 2017
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Frage vom 14. September 2017 | 12:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzleistungen versteuern
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#1
Antwort vom 14. September 2017 | 12:49
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Wenn die ausstehende Miete damit abgegolten ist, entspricht der finanzielle Gegenweret exakt der Miete die damit zugeflossen ist und versteuert werden muss!ZitatWie soll ich diese Leistungen in meiner Steuererklärung berücksichtigen, zumal ihr finanzieller Gegenwert ja nicht eindeutig taxierbar ist? :
taxpert
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 14. September 2017 | 15:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn die ausstehende Miete damit abgegolten ist, entspricht der finanzielle Gegenweret exakt der Miete die damit zugeflossen ist und versteuert werden muss! :
Das ist der Haken. Mit Sicherheit liegt der Gegenwert der erbrachten Leistungen deutlich unter der Höhe der eigentlichen Mietforderung. Aber was bleibt einem außer Großzügigkeit und Augen zu drücken denn übrig, wenn man sieht, dass der Mieter wegen Arbeitsplatzverlust einfach nicht über die Runden kommt?
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