Erst doppelter Haushalt, dann berufsbedingter Umzug?

2. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jens Becker
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Erst doppelter Haushalt, dann berufsbedingter Umzug?

Hallo Forum!

seit etwa neun Monaten pendel ich zwischen meinem Wohnort und meiner Arbeitsstelle täglich 90km einfache Strecke. Ich bin zu diesem Zeitpunkt innerbetrieblich versetzt worden und dadurch hat sich meine Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte von 40km auf 90km erhöht. Ich plane nun, am Beschäftigungsort eine Wohnung anzumieten und unter der Woche dort zu wohnen. Es handelt sich also um die klassische doppelte Haushaltsführung. Welche Werbungkosten kann ich ansetzen? Miete der neuen Wohnung? Heimfahrten? Ist es schädlich, dass ich bereits 9 Monate die Strecke täglich gefahren bin?

Ich bin verheiratet. Sollte ich eine entsprechend gute Wohnung in guter Lage bekommen, könnte ich mir vorstellen, dass meine berufstätige Frau in etwa 6 Monaten nachzieht und wir hier unseren Haushalt begründen. Läge auch dann noch ein berufsbedingter Umzug vor? Ich würde gerne zunächst für die Dauer von sechs Monaten einen doppelten Haushalt führen und sodann den Wohnsitz komplett an den Arbeitsort verlegen. Spielt das FA hier mit?

Gruß

Jens Becker

-- Editiert von Jens Becker am 02.05.2005 22:07:56

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Als Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung kannst Du folgende Dinge absetzen:
- Kosten der Unterkunft in nachgewiesener Höhe (Warmmiete)
- Kosten für wöchentliche Heimfahrt
- Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten 3 Monaten

Wenn Deine Frau in 6 Monaten nachkommt, dann ist der Umzug ebenfalls beruflich bedingt. Ich sehe keinen Grund, warum das Finanzamt da nicht mitspielen sollte.

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Es gibt bei den Kosten der doppelten Haushaltsführung noch einen ganz wesentlichen Punkt, der oft vergessen wird:

Kosten der Wohnungseinrichtung am Arbeitsort (also Möblierung, Haushaltsgeräte usw.). Diese Kosten können oft beträchtlich sein, werden aber leider vielfach vergessen. Teurere Einrichtungsgegenstände (über € 410 zzgl. MwSt) müssen allerdings über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

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