Hallo, ich habe folgende Frage:
angenommen jemand hat im letzten November ein Unternehmen gegründet, das gewerbliche und freiberufliche Produkte anbietet. Nach der Gepräge-Theorie war der Schwerpunkt im freiberuflichen Bereich vorgesehen. Daher hat er die Freiberuflichkeit beim Finanzamt angemeldet. Nun wird der Schwerpunkt doch mehr ins gewerbliche gehen. Daher die Fragen:
a) Kann er die gleiche Firma beim Gewerbeamt anmelden
b) Muss er das Finanzamt hierüber informieren?
Vielen Dank
CRL
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Erst freiberflich, nun gewerblich
11. August 2012
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Frage vom 11. August 2012 | 10:24
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 13x hilfreich)
Erst freiberflich, nun gewerblich
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#1
Antwort vom 15. August 2012 | 16:48
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 3x hilfreich)
Wurde bei euch die sog. Abfärbtheorie bzw. Infizierungstheorie damals auch ein Thema, als ihr die Freiberuflichkeit mit dem Finanzamt besprochen habt?
Es wundert mich, dass das Ergebnis der Geprägetheorie bei euch damals so ausgefallen ist.
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