Hallo zusammen!
ich habe, wenn ich das richtig verstehe, eine Zeitnot, denn...
mit dem ersten Steuerbescheid bekamen meine Frau u. ich (Zusammenveranlagung) sogar etwas Geld aufs Konto überwiesen. Nach einigen Tagen kam ein Schreiben vom Finanzamt mit der Bitte um Nachreichung der ausstehenden Belege. Wie sonst auch immer gemacht, habe ich die gesammelten Nachweise im Umschlag direkt in den Briefkasten vom Finanzamt eingeworfen. Einige Zeit ist vergangen, wir bekamen einen neuen Steuerbescheid. Nachzahlung wird gefordert! Erstmal Schreck und sofort Widerspruch eingelegt. Abgewartet, neuer Steuerbescheid kam, die Forderung ist nur ein wenig geschrumpft.
Und jetzt zu der eigentlichen Frage. In diesem Bescheid wurde ein Zahlungsziel 25.09. angegeben. Die Widerspruchsfrist geht aber bis Mitte Oktober. Ich will einen weiteren Widerspruch einlegen, da ich einige Zeit brauche um die Nachweise zusammen zu suchen.
Was ist mit dem Zahlungsziel? Wie ist diese Aufforderung zu behandeln? Muss ich jetzt zahlen? Oder kann ich erstmal in Ruhe widersprechen?
Für jede Hilfe wäre ich dankbar!
Gruß
Erst zahlen dann Widerspruch gegen Steuerbescheid ? oder umgekehrt?
Das Zahlungsziel bleibt trotz des Einspruchs bestehen.
Wenn Du nicht zahlen willst, dann musst Du zusätzlich noch die Aussetzung der Vollziehung beantragen, wofür es aber jetzt (23.09.) eigentlich schon zu spät ist.
@ hh danke für die schnelle Antwort!
Ist es tatsächlich so, dass es dafür zu spät ist?
Soweit ich im Netz nachlesen konnte, muss die Finanzbehörde über Anträge auf Aussetzung der Vollziehung unverzüglich entscheiden. "..Bei Ablehung kann gegen die Entscheidung der Finanzbehörde Einspruch eingelegt werden. Die Aussetzung der Vollziehung ist ab Fälligkeit der Steuerbeträge auszusprechen."
Ich habe noch keinen weiteren Einspruch eingelegt, da ich dafür noch Zeit habe. Im gleichen Zug habe ich die Zahlungsfrist verpennt!
Bitte um konkrete Antwort! Kann ich den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung noch schnell per Fax schicken ?????
Wenn ja, kann ich das Schreiben so formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Einkommensteuerbescheid für 2007 werde ich in den nächsten Tagen Einspruch eingelegen.
Ich beantrage daher Aussetzung der Vollziehung gemäss § 361
Abgabenordnung hinsichtlich des im Bescheid bezeichneten und am 25.09.2008 fälligen Betrages in Höhe von 2.856 Euro, da an der Rechtmässigkeit
des Bescheides erhebliche
Zweifel bestehen und die Vollziehung folglich eine unbillige Härte bedeuten würde.
Ich bitte, meinem Antrag stattzugeben.
Mit freundlichen Grüssen
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Das kannst Du natürlich so schreiben, aber Du erwartest doch nicht ernsthaft, dass so einem Antrag stattgegeben wird.
Ohne eine fundierte Einspruchsbegründung hast Du aus meiner Sicht keine Chance, mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durchzukommen.
Zusätzlich fehlt noch eine Begründung, warum die Vollziehung für Dich eine unbillige Härte bedeutet.
Und jetzt?
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