Erstattung als Einnahme obwohl Aufwand nicht berücksichtigt?

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)
Erstattung als Einnahme obwohl Aufwand nicht berücksichtigt?

Hallo!

Eine Personengesellschaft musste in 2008 aufgrund einer Nachforderung für 2006 Gewerbesteuer i.H.v. 50.000,-€ zahlen. Warum auch immer wurde der Aufwand in der Handels- und Steuerbilanz für den steuerlichen Gewinn nicht berücksichtigt, also wieder korrigiert. Der Feststellungsbescheid 2008 ist bestandskräftig, nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Die erhobene Klage nach Einspruch gegen den GewSt-MB-Bescheid hat Erfolg. Die Rückzahlung der Gewerbesteuer nebst Zinsen erfolgt in 2017.

Gibt es eine steuerrechtliche Begründung, die Erstattungen aus dem Gewinn 2017 zu korrigieren, außer "ist ja unfair"?

Vielen Dank schonmal für Anregungen und Antworten

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Der F-Bescheid 2017, der die GewSt-Erstattung 2006 als Ertrag berücksichtigt, ist materiell-rechtlich richtig und kann daher nicht mit dieser Begründung angefochten werden. Man hätte den F-Bescheid 2008 anfechten müssen, der materiell-rechtlich falsch ist.

Zitat:
Gibt es eine steuerrechtliche Begründung, die Erstattungen aus dem Gewinn 2017 zu korrigieren, außer "ist ja unfair"?
Nein.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Doch, für Gewerbesteuer vor 2008.


Erstattungszinsen für GewSt sind zudem auch weiterhin zu versteuern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Erich Tango):
Eine Personengesellschaft musste in 2008 aufgrund einer Nachforderung für 2006 Gewerbesteuer i.H.v. 50.000,-€ zahlen.


Du schreibst, dass es sich um einen bilanzierenden Steuerpflichtigen handelt!

Der GewSt-Aufwand sollte dann eigentlich bereits in der Bilanz auf den 31.12.2006 gewinnwirksam als RSt enthalten sein!

Sollte die Nachzahlung durch eine Außenprüfung, z.B. Bp, entstanden sein, dann wäre die RSt gewinnwirksam in der Prüferbilanz auf den 31.12.2006 enthalten!

Zitat (von Erich Tango):
Warum auch immer wurde der Aufwand in der Handels- und Steuerbilanz für den steuerlichen Gewinn nicht berücksichtigt, also wieder korrigiert.
Der Satz ist widersprüchlich!

Wenn die Zahlung innerhalb der Bilanz zutreffend nicht gewinnwirksam erfasst wurde, dann liegt das an der Buchung gegen die GewSt-RSt. Oder wurde sie fälschlicherweise innerhalb der Bilanz gewinnwirksam erfasst, aber -ebenfalls fälschlicher Weise, da vor 2008!- außerhalb der Bilanz wieder zugerechnet?

taxpert

-- Editiert von taxpert am 18.09.2019 14:37

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:


Zitat (von Erich Tango):
Warum auch immer wurde der Aufwand in der Handels- und Steuerbilanz für den steuerlichen Gewinn nicht berücksichtigt, also wieder korrigiert.
Der Satz ist widersprüchlich!

Wenn die Zahlung innerhalb der Bilanz zutreffend nicht gewinnwirksam erfasst wurde, dann liegt das an der Buchung gegen die GewSt-RSt. Oder wurde sie fälschlicherweise innerhalb der Bilanz gewinnwirksam erfasst, aber -ebenfalls fälschlicher Weise, da vor 2008!- außerhalb der Bilanz wieder zugerechnet?


Ja, der Aufwand hätte wohl in die Bilanz 2006 gehört, ist aber tatsächlich erst in 2008 bei Zahlung verbucht worden. Dieser (dem grunde nach richtige) Aufwand wurde allerdings außerbilanziell korrigiert.

-- Editiert von Erich Tango am 19.09.2019 08:34

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Dann bleibt es bei der Aussage von @Tom998!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen