Hallo,
kurz die Rahmenbedingungen:
Ich habe Ende 2020 einen kleinen Onlinehandel als Nebenerwerb gegründet. Dieser wurde allerdings bereits ca. 6 Monate später wieder aufgegeben. In diesem Zeitraum habe ich etwa 300€ Umsatz erwirtschaftet.
Die Umsatzsteuervoranmeldung habe ich über Elster dem Finanzamt zukommen lassen. Die böse Überraschung ließ nicht lange auf sich warten.
Für das Kalenderjahr 2020 wurde ich seitens des Finanzamtes auf einen Umsatz von 3000€ geschätzt. Realer Umsatz: 0€
Die folgenden Monate bewegen sich in einem ähnlichen Bereich. Insgesamt habe ich eine Vorauszahlung von ca. 900€ geleistet.
Nun stellt sich mir die Frage, wie eine Rückerstattung zu veranlassen ist? Gibt es dazu bestimmte Formulare? Läuft das über Elster? Und vor allem, kann ich überhaupt eine Rückerstattung erwarten?
Viele Grüße
Erstattung der Umsatzsteuer Vorauszahlung
7. Mai 2022
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Frage vom 7. Mai 2022 | 20:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung der Umsatzsteuer Vorauszahlung
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#1
Antwort vom 7. Mai 2022 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119635 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatNun stellt sich mir die Frage, wie eine Rückerstattung zu veranlassen ist? Gibt es dazu bestimmte Formulare? :
Das nennt sich "Steuererklärung" ...
#2
Antwort vom 7. Mai 2022 | 20:41
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
ZitatIch habe Ende 2020 einen kleinen Onlinehandel als Nebenerwerb gegründet. Dieser wurde allerdings bereits ca. 6 Monate später wieder aufgegeben. In diesem Zeitraum habe ich etwa 300€ Umsatz erwirtschaftet. :
ZitatFür das Kalenderjahr 2020 wurde ich seitens des Finanzamtes auf einen Umsatz von 3000€ geschätzt. Realer Umsatz: 0€ :
Das heißt, der gesamte Umsatz wurde in 2021 erwirtschaftet?
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#3
Antwort vom 7. Mai 2022 | 21:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas heißt, der gesamte Umsatz wurde in 2021 erwirtschaftet? :
Korrekt, alles in 2021.
#4
Antwort vom 7. Mai 2022 | 21:32
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
Bietet sich nicht die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung an, sofern die Jahreserklärung für 2020 noch nicht abgegeben wurde (was längst hätte passieren müssen)?
#5
Antwort vom 8. Mai 2022 | 14:45
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Rate mal, warum geschätzt wurde!Zitat:. was längst hätte passieren müssen
taxpert
#6
Antwort vom 8. Mai 2022 | 22:34
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
ZitatRate mal, warum geschätzt wurde! :
Ja, das ist mir schon bewusst.
#7
Antwort vom 9. Mai 2022 | 09:27
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Ich habe das Gefühl, der TE verwechselt Umsatzsteuer und Einkommenssteuer
#8
Antwort vom 9. Mai 2022 | 12:04
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Nein, er hat zwar ...ZitatIch habe das Gefühl, der TE verwechselt Umsatzsteuer und Einkommenssteuer :
... aber offenbar keine Jahreserklärung abgegeben, die deshalbZitatDie Umsatzsteuervoranmeldung habe ich über Elster dem Finanzamt zukommen lassen. :
... wurde.Zitatauf einen Umsatz von 3000€ geschätzt. :
taxpert
#9
Antwort vom 9. Mai 2022 | 14:32
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Für mich ist das auch alles wirr:
Also wohl von Dez 2020 bis Mai 2021.ZitatIch habe Ende 2020 einen kleinen Onlinehandel als Nebenerwerb gegründet. Dieser wurde allerdings bereits ca. 6 Monate später wieder aufgegeben. :
ZitatIn diesem Zeitraum habe ich etwa 300€ Umsatz erwirtschaftet. :
Wie? 900 Euro UST abgeführt bei 300 Euro Umsatz?ZitatDie folgenden Monate bewegen sich in einem ähnlichen Bereich. Insgesamt habe ich eine Vorauszahlung von ca. 900€ geleistet. :
Ich glaube auch, dass der TE UST und EST verwechselt.
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