Erstattung der Umsatzsteuer Vorauszahlung

7. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
aski011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung der Umsatzsteuer Vorauszahlung

Hallo,

kurz die Rahmenbedingungen:
Ich habe Ende 2020 einen kleinen Onlinehandel als Nebenerwerb gegründet. Dieser wurde allerdings bereits ca. 6 Monate später wieder aufgegeben. In diesem Zeitraum habe ich etwa 300€ Umsatz erwirtschaftet.
Die Umsatzsteuervoranmeldung habe ich über Elster dem Finanzamt zukommen lassen. Die böse Überraschung ließ nicht lange auf sich warten.
Für das Kalenderjahr 2020 wurde ich seitens des Finanzamtes auf einen Umsatz von 3000€ geschätzt. Realer Umsatz: 0€
Die folgenden Monate bewegen sich in einem ähnlichen Bereich. Insgesamt habe ich eine Vorauszahlung von ca. 900€ geleistet.
Nun stellt sich mir die Frage, wie eine Rückerstattung zu veranlassen ist? Gibt es dazu bestimmte Formulare? Läuft das über Elster? Und vor allem, kann ich überhaupt eine Rückerstattung erwarten?

Viele Grüße


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von aski011):
Nun stellt sich mir die Frage, wie eine Rückerstattung zu veranlassen ist? Gibt es dazu bestimmte Formulare?

Das nennt sich "Steuererklärung" ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von aski011):
Ich habe Ende 2020 einen kleinen Onlinehandel als Nebenerwerb gegründet. Dieser wurde allerdings bereits ca. 6 Monate später wieder aufgegeben. In diesem Zeitraum habe ich etwa 300€ Umsatz erwirtschaftet.

Zitat (von aski011):
Für das Kalenderjahr 2020 wurde ich seitens des Finanzamtes auf einen Umsatz von 3000€ geschätzt. Realer Umsatz: 0€

Das heißt, der gesamte Umsatz wurde in 2021 erwirtschaftet?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
aski011
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Das heißt, der gesamte Umsatz wurde in 2021 erwirtschaftet?


Korrekt, alles in 2021.

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Bietet sich nicht die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung an, sofern die Jahreserklärung für 2020 noch nicht abgegeben wurde (was längst hätte passieren müssen)?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat:
. was längst hätte passieren müssen
Rate mal, warum geschätzt wurde!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Rate mal, warum geschätzt wurde!

Ja, das ist mir schon bewusst. :smile: :cheers:

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ich habe das Gefühl, der TE verwechselt Umsatzsteuer und Einkommenssteuer

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich habe das Gefühl, der TE verwechselt Umsatzsteuer und Einkommenssteuer
Nein, er hat zwar ...
Zitat (von aski011):
Die Umsatzsteuervoranmeldung habe ich über Elster dem Finanzamt zukommen lassen.
... aber offenbar keine Jahreserklärung abgegeben, die deshalb
Zitat (von aski011):
auf einen Umsatz von 3000€ geschätzt.
... wurde.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Für mich ist das auch alles wirr:

Zitat (von aski011):
Ich habe Ende 2020 einen kleinen Onlinehandel als Nebenerwerb gegründet. Dieser wurde allerdings bereits ca. 6 Monate später wieder aufgegeben.
Also wohl von Dez 2020 bis Mai 2021.

Zitat (von aski011):
In diesem Zeitraum habe ich etwa 300€ Umsatz erwirtschaftet.
Zitat (von aski011):
Die folgenden Monate bewegen sich in einem ähnlichen Bereich. Insgesamt habe ich eine Vorauszahlung von ca. 900€ geleistet.
Wie? 900 Euro UST abgeführt bei 300 Euro Umsatz?

Ich glaube auch, dass der TE UST und EST verwechselt.

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