Erstattung für Schaden - bei Einkommenssteuer angeben / umsatzsteuerbar?

4. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 6x hilfreich)
Erstattung für Schaden - bei Einkommenssteuer angeben / umsatzsteuerbar?

Liebes Forum,

ein Mieter hat in meiner Wohnung einen Schaden von ca. 500 Euro verursacht, den er mir per Überweisung erstattet. Muss ich dies bei der Einkommenssteuer angeben? Als Umsatz zählt diese Summer aber in keinem Fall, oder?

Danke für alle freundlich formulierten Antworten. :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Als Umsatz zählt diese Summer aber in keinem Fall, oder?

Bei echtem Schadensersatz: nein.

Zitat (von dramat):
Muss ich dies bei der Einkommenssteuer angeben?

Ja! Was ist mit den Ausgaben? Handelt es sich nur um eine Wertminderung, ohne entsprechende Ausgaben?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat (von dramat):
Muss ich dies bei der Einkommenssteuer angeben?


Nur wenn man auch den Schaden als Werbungskosten geltend gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

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