Hallo,
die Situation ist folgende: Ich habe von 2014 bis 2018 studiert (Bachelor & Master) - und habe nie eine Steuererklärung gemacht, ich ich ja nix verdient habe (so meine fälschliche Annahme). Das heißt, ich habe auch keinen Verlustvortrag geltend gemacht. Nun bin ich seit letztem Jahr fest angestellt und habe erfahren, dass ich ja auch meine Studienausgaben geltend hätte machen können.
Ist das auch möglich (zum Beispiel in form einer Pauschale (?)) wenn ich zu Studienzeiten nie eine Steuererklärung gemacht habe?
Vielleicht kann mir ja da kurz jemand eine Hilfe sein!
Gruß und Dank!
-- Editiert von Moderator am 21.05.2019 13:58
Erste Steuererklärung nach Studium
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Du kannst für die betreffenden Jahre noch Steuererklärungen abgeben, da das noch 7 Jahre rückwirkend gilt.
Darin kannst Du aber nur tatsächliche Kosten angeben. Das Ansetzen von Pauschalen ist nicht möglich.
ZitatDu kannst für die betreffenden Jahre noch Steuererklärungen abgeben, da das noch 7 Jahre rückwirkend gilt. :
Darin kannst Du aber nur tatsächliche Kosten angeben. Das Ansetzen von Pauschalen ist nicht möglich.
Und mit tatsächlichen kosten sind ist alles gemeint, wofür ich Belege habe - und wenn dem so ist, sind Kontoauszüge auch Belege? (Also Exkursionskosten, Arbeitsmaterialien (Laptop(s)), etc.?) Ich habe natürlich keine Papierbelege aufgehoben... (Ich habe Architektur studiert... da kommt eine ganze Menge zusammen...)
Gruß
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Kontoauszüge reichen grundsätzlich nicht aus.
Eine Kartenzahlung in einem Elektronik-Geschäft könnte z.B. eine benötigte Software, aber auch eine private Musik-CD oder ein benötigtes Notebook, aber auch die privaten Kopfhörer sein.
Bevor man jetzt wie wild in den alten Unterlagen wühlt, was man noch findet, sollte man sich überlegen, ob es sich überhaupt lohnt, sich die Arbeit zu machen!
Ich befürchte, dass der größte Teil eines möglichen Verlustvortrages (wenn nicht sogar alles!) im Grundfreibetrag untergeht und die steuerliche Auswirkung sich in äußerst geringen Grenzen hält!ZitatIch habe von 2014 bis 2018 studiert ... Nun bin ich seit letztem Jahr fest angestellt ... :
Wäre doch ggf. schade um die Zeit ...!
taxpert
Zitat:Ich befürchte, dass der größte Teil eines möglichen Verlustvortrages (wenn nicht sogar alles!) im Grundfreibetrag untergeht und die steuerliche Auswirkung sich in äußerst geringen Grenzen hält!
Das ist denkbar. Dafür müsste man aber wissen, wie hoch das Jahresgehalt 2018 war.
Zitat:Zitat:Ich befürchte, dass der größte Teil eines möglichen Verlustvortrages (wenn nicht sogar alles!) im Grundfreibetrag untergeht und die steuerliche Auswirkung sich in äußerst geringen Grenzen hält!
Das ist denkbar. Dafür müsste man aber wissen, wie hoch das Jahresgehalt 2018 war.
ca 40.000 Brutto. Aber wonach muss ich das jetzt abschätzen?
Gruß und Dank für die vielen Hinweise!
Zitat:ca 40.000 Brutto.
Dann liegt man in 2018 weit oberhalb des Grundfreibetrages. Damit dürfte sich das Geltendmachen der Verluste lohnen.
Es hat hier schon Fragesteller gegeben, die im ersten Jahr nur z.B. 3 Monate gearbeitet haben und dabei ca. 10.000€ verdient haben und sich dann wundern, dass der schöne Verlustvortrag wirkungslos verpufft.
Was noch nicht erwähnt wurde: Ein VV ist nur für Zweitausbildungen zulässig, d. h., für den Bachelor nur, wenn man davor schon einen Beruf erlernt oder mit Abschluß studiert hat. Für den Master hingegen ist er natürlich zulässig, da man dafür ja einen Beruf (den Bachelor) haben muß.
Zitat:Zitat:ca 40.000 Brutto.
Dann liegt man in 2018 weit oberhalb des Grundfreibetrages. Damit dürfte sich das Geltendmachen der Verluste lohnen.
Es hat hier schon Fragesteller gegeben, die im ersten Jahr nur z.B. 3 Monate gearbeitet haben und dabei ca. 10.000€ verdient haben und sich dann wundern, dass der schöne Verlustvortrag wirkungslos verpufft.
Ah, ok ich hatte die Frage etwas falsch verstanden. Ich habe im letzten Jahr nur das halbe Jahr gearbeitet, und somit "nur" ca. 20.000 verdient. Lohnt sich das dann trotzdem?
Ich verstehe nicht so recht wonach es sich richtet ob oder ob es sich nicht lohnt...
Gruß
Lohnt sich das dann trotzdem? Ja.
Ich verstehe nicht so recht wonach es sich richtet ob oder ob es sich nicht lohnt... Danach, ob man über so grob geschätzt 12.000 Euro im ersten Kalenderjahr nach dem Studium kommt.
Könnten Sie dann übrigens mal verraten, ob der Bachelor Ihre Erstausbildung war? Wie ich im letzten Beitrag schon schrieb, ist das enorm wichtig.
Ah, ja. Jedenfalls meine erste abgeschlossene Ausbildung Den Master habe ich dann von 2016 bis 2018 gemacht.
Das bedeutet ich kann nur die Zeit vom Master heranziehen richtig?
Das bedeutet ich kann nur die Zeit vom Master heranziehen richtig? Richtig. Also stellen Sie jetzt Anträge auf Verlustfeststellung für 16 und 17 und für 18 reichen Sie eine Steuererklärung ein. Das kann man alles "gebündelt" einreichen. Wenn Sie mal abschätzen, was an Kosten in der Master-Zeit zusammenkam, könnte man sogar grob die Erstattung abschätzen.
Was kommen denn da für kosten zum Tragen?
- Semestergebüren?
- Arbeitsmaterial ála Laptop
- Arbeitsmaterial ála Schreibwaren, Modellbaumaterial etc
- Telefon, Internet, Miete Wohnung?
- KFZ Kosten (Unterhaltung, Anschaffung, Versicherung?)
- Mensa? Kleidung ?
Miete Wohnung? Nö - das sind Kosten der Lebensführung.
Mensa? Kleidung ? Siehe oben.
KFZ Kosten (Unterhaltung, Anschaffung, Versicherung?) Nein. Man kann ggf. Fahrtkosten geltend machen.
Eine Übersicht zum Thema: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php#ausbildungskosten
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