Schönen guten Tag,
da ich hier neu bin, hoffe ich, dass Ihr mir helfen könnt.
Mein Problem...
Ich hatte 2010 eine 3 jährige Ausbildung begonnen und dafür hat mein Vater ganz normal Kindergeld erhalten. Zu dem Zeitpunkt war ich 22 Jahre alt.
Mitte 2012 brach ich jedoch die Ausbildung ab und fing in einem Vollzeitberuf an.
Leider hatte ich die Kindergeldzahlung nicht mehr im Kopf, da es ja mein Vater bekommt, mit dem ich aber zwischenzeitlich kaum noch Kontakt hatte.
Nun bekam ich, mit 25, ein Schreiben von der Kindergeldkasse mit dem Vermerk, dass die Zahlung eingestellt wird, da ich ja nun das 25. Lebensjahr erreicht habe.
Nun lief, obwohl ich nicht mehr in der Ausbildung war, das Kindergeld ganz normal weiter.
Meine Frage daher, wenn ich eine Steuererklärung für 2012 abgebe, würde das Finanzamt sich irgendwie bei der Zuständigen Familienkasse informationen einholen?
Meine Steuerrelevanten Unterlagen beginnen ja erst ab dem Zeitraum, wo ich auch Einkommenssteuer gezahlt habe, also ist meine vorherige Ausbildung auf dem Antrag garnicht ersichtlich.
Mein Vater hat mich in seinen Steuerunterlagen dieses Jahr auch nicht mehr angegeben.
Ich danke vorab für Eure Hilfe!
P.S. Die Familienkasse hatte mir früher jedes Jahr Bescheinigungen zukommen lassen, wo ich meine aktuelle berufliche Situation darlegen sollte, dieses kam wärend der gesamten Ausbildungszeit nicht mehr.
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-- Editiert SVNC am 25.03.2013 12:18
Erste Steuererklärung, problem wegen Kindergeld?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Danke für Ihren Beitrag. Anhand welcher Unterlagen sollte sich die Kindergeldkasse nun plötzlich melden?
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Normalerweise ist eine Steuererklärung in dieser Situation recht lohnend - da würde ich nicht drauf verzichten... Zum KG hat Eugenie schon alles gesagt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Nachtrag: Die Familienkasse wird sich melden, sobald ihr das Fehlen
von Unterlagen auffällt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Inwiefern gleicht das Finanzamt die Daten mit der jeweiligen Familienkasse ab?
Gibt es dort überhaupt eine Abgleichung?
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Vermutlich nicht - wie schon beschrieben wird das Problem nicht daher kommen, sondern früher oder später von der Familienkasse selbst.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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