Hallo Gemeinde,
folgender Sachverhalt:
Person L hat nach Abschluss der Schule 6 Monate im Jahr 2015 gearbeitet. Regulärer Aushilfsjob, etwas über Mindestlohn und 40h Woche. Kein Urlaub genommen, Urlaub wurde am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt. Nach der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2015 wurden ca. 480 Euro Lohnsteuer einbehalten. Der Weg zur Arbeitsstätte betrug mit dem PKW 24 Kilometer. Momentan ist Person L im Ausbildungsverhältnis, zahlt bisher keine Lohnsteuer und hat sich bisher noch nicht mit einer Steuererklärung beschäftigt.
Fragen:
-Gibt es noch die Möglichkeit eine Steuererklärung zu machen und "bring es was"?
Laut Internet kann man die Steuererklärung (L ist ja nicht zur Abgabe verpflichtet) noch 4 Jahre rückwirkend, also für die Jahre 2014 bis 2017 abgeben? 2015 wäre da noch enthalten. Leider erwähnt nie Jemand die Rechtsgrundlage.
Mit freundlichen Grüßen
Erste Steuererklärung - Nachträgliche Steuererklärung für das Jahr 2015
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Zitat:Gibt es noch die Möglichkeit eine Steuererklärung zu machen
Ja, dafür hat man 4 Jahre Zeit, wenn es sich wie in diesem Fall um eine freiwillige Steuererklärung handelt.
Zitat:und "bring es was"?
Ja, wahrscheinlich werden die gezahlten Steuern komplett erstattet. Es bringt also ca. 480€.
Zitat:Leider erwähnt nie Jemand die Rechtsgrundlage.
§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Oh, Danke für die Antworten :-)
Ich habe daraufhin mal dieses "Elster" runtergeladen und mich mal daran versucht. Würde da angeblich echt die gesamte Lohnsteuer + Soli zurückbekommen. Wäre ja dumm wenn ich es nicht machen würde.
In dem Jahr hab ich auch mal ALG II bezogen , sowie für den ersten Monat des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsagentur eine Fahrtkostenpauschale bekommen. Da muss ich mich noch mal schlau machen ob und wie das da irgendwie einen Einfluss hat.
Schönen Abend noch :-)
Beides hat keinen Einfluss.
Man darf allerdings keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, wenn diese Kosten von der Arbeitsagentur ersetzt wurden.
Würde da angeblich echt die gesamte Lohnsteuer + Soli zurückbekommen. Und für die Zeit ab 04/17 die fürstlichen Zinsen (6 % pro Jahr) des Finanzamtes....
Zitat:Würde da angeblich echt die gesamte Lohnsteuer + Soli zurückbekommen. Und für die Zeit ab 04/17 die fürstlichen Zinsen (6 % pro Jahr) des Finanzamtes....
WAS? Ich hab mal kurz gegoogelt und www.handelsblatt.com schreibt ebenfalls sowas. Ich kann den Sinn dahinter schon verstehen, aber was muss man rauchen um 6% zu geben? Die Berechnen das automatisch wenn man die Steuererklärung abgibt? Die können die Leute auch nicht einfach so pflichtveranlagen um das zu umgehen?
Zitat:Man darf allerdings keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, wenn diese Kosten von der Arbeitsagentur ersetzt wurden.
Man muss/kann ja bei der Entfernungspausale die Tage angeben die man die Arbeitsstätte aufgesucht hat. Angenommen man gibt da 100 Tage ein (weil man auch an 100 Tage die Arbeitsstätte aufgesucht hat). Das ist ja sachlich korrekt. Die eigentlich Entfernungspauschale berechnet ja dann das Finanzamt, man selber gibt nur die Daten an. Angenommen man rechnet die Tage jetzt nicht raus, sondern legt der Steuererklärung noch mal den Rechenweg für die 100 Tage bei. Was auch gemacht werden sollte, da die Person auch zusätzlich an zwei Samstagen gearbeitet hat und dem Finanzamt nicht ersichtlich ist wie man auf 100 Tage kommt. In dieser Anlage wird dann auch noch mal vermerkt, dass die Person auch Fahrtkosten bekommen hat. Damit müsste doch das Finanzamt klarkommen?
Edit: Die Fahrtkosten waren für den ersten Monat (z.B. 23 Arbeitstage) der Beschäftigung und betrugen 0,30 Euro.
Mal rein theoretisch angenommen die Pauschale von der Arbeitsagentur wäre nicht 0,30 Euro gewesen sondern ein anderer Betrag. Als dummes Beispiel mal 0,10 Euro. Es werden die Tage abgezogen für die man diese Fahrkosten bekommen hat und nicht mit den Beträgen gerechnet? Wenn man im ersten Monat Fahrkosten für 23 Tage von der Agentur bekommen hat, dann werden diese 23 Tage von z.B. insgesamt 100 Tagen abgezogen und das Finanzamt rechnet dann mit den verbliebenen 67 Tagen?
-- Editiert von HerrWagner am 30.07.2018 22:31
Zitat:Ich kann den Sinn dahinter schon verstehen, aber was muss man rauchen um 6% zu geben?
Das Finanzamt nimmt nach derzeitiger Rechtslage auch 6 %.
Zitat:Die Berechnen das automatisch wenn man die Steuererklärung abgibt?
Ja!
Zitat:Die können die Leute auch nicht einfach so pflichtveranlagen um das zu umgehen?
Warum sollten die Finanzbeamten das Gesetz umgehen? Wir leben in einem Rechtsstaat!
Zitat:Angenommen man gibt da 100 Tage ein (weil man auch an 100 Tage die Arbeitsstätte aufgesucht hat). Das ist ja sachlich korrekt.
100 * 24 Tage * 0,3 €/Tag = 720€
Da man damit unter der Werbungskostenpauschale von 1.000€ bleibt, kann man sich die Angaben auch sparen.
Zitat:Damit müsste doch das Finanzamt klarkommen?
Bei Werbungskosten unter 1.000€ wird das gar nicht geprüft, da Dir die 1.000€ als Mindestbetrag sowieso zustehen.
Zitat:Mal rein theoretisch angenommen die Pauschale von der Arbeitsagentur wäre nicht 0,30 Euro gewesen sondern ein anderer Betrag. Als dummes Beispiel mal 0,10 Euro. Es werden die Tage abgezogen für die man diese Fahrkosten bekommen hat und nicht mit den Beträgen gerechnet? Wenn man im ersten Monat Fahrkosten für 23 Tage von der Agentur bekommen hat, dann werden diese 23 Tage von z.B. insgesamt 100 Tagen abgezogen und das Finanzamt rechnet dann mit den verbliebenen 67 Tagen?
Ich würde da gar nichts angeben, dann kann man in dieser Hinsicht auch nichts falsch machen.
Du wirst auch feststellen, dass Du trotzdem die gesamte Steuer zurück erhältst.
Wenn Du die Fahrtkosten unbedingt angeben willst, dann gibst Du sämtliche Fahrten an und in Zeile 39 der Analge N gibt es ein separates Feld, in das man die Höhe des Fahrtkostenzuschusses, den man von der Arbeitsagentur erhalten hat, eintragen kann.
Da muss man also nichts kompliziert erläutern. Das korrekte Ausfüllen der Anlage N reicht aus.
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