Erstwohnsitz am Arb.pl., Lebensmittelpunkt am Zweitwohnsitz: Was zählt dann als Familienheimfahrt?

10. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
karlson73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstwohnsitz am Arb.pl., Lebensmittelpunkt am Zweitwohnsitz: Was zählt dann als Familienheimfahrt?

Hallo,
auch wenn die Frage sicher sehr viele Leute betrifft, ich habe keine eindeutige Klärung dazu gefunden.
Deswegen versuche ich es mal mit einem eigenen Themenstart.

Ich arbeite seit Jahren bei demselben Arbeitgeber und habe deswegen auch in der Nähe eine Wohnung gemietet, die ich allein bewohne. Sie ist als Erstwohnsitz gemeldet.

Meine Lebenssituation hat sich dann aber deutlich geändert. Ich habe jemanden kennengelernt (inzwischen meine Frau) und mit ihr zusammen eine Wohnung angemietet, die 250km von meinem Erstwohnsitz entfernt liegt.
Die Wohnung wurde nur als Zweitwohnsitz (ZWS) akzeptiert, weil mein Arbeitsplatz eben als Kriterium für einen Erstwohnsitz (EWS) entscheidend sei...

Ich bin aber regelmäßig gependelt, d.h., Freitags zum meinem ZWS und Montags zurück zu meinem EWS.

Wie kann / muss ich steuerrechtlich damit umgehen?
Kann ich die Fahrten zu meinem ZWS (z.B. als Familienheimfahrt) absetzen?
Gibt es noch weitere Absetzungsmöglichkeiten (z.B. DHHF)?

Wäre toll, wenn jemand mir helfen könnte...

Viele Grüße,
karlson73

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33704 Beiträge, 17556x hilfreich)

Die Wohnung wurde nur als Zweitwohnsitz (ZWS) akzeptiert, weil mein Arbeitsplatz eben als Kriterium für einen Erstwohnsitz (EWS) entscheidend sei... Eine sonderbare Auffassung - § 22(1) des Bundesmeldegesetzes legt deutlich fest, dass bei Familien IMMER der Familienwohnsitz der HWS ist. Das sollten Sie dringend ändern - schon wegen der ZWS-Steuer.
Wie kann / muss ich steuerrechtlich damit umgehen? Da liegt eine DHHF vor - die Meldeverhältnisse sind dafür völig egal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
karlson73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo muemmel,
vielen Dank für diese schnelle und hilfreiche Antwort.
Ich werde das so in meiner EStE darstellen (und auch das Meldeverhältnis anpassen).
Viele Grüße, karlson73

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33704 Beiträge, 17556x hilfreich)

Kurze Erklärung zur ZWS-Steuer: Die braucht man nicht zahlen, wenn man verheiratet ist und aus beruflichen Gründen einen ZWS hat. Dafür sollte der ZWS dann aber auch am Arbeitsort sein und der Familienwohnsitz ist der HWS.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
karlson73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wollte nur noch kurz berichten, wie ich jetzt die EStE verfasst habe:
Meine Steuersoftware (Buhl) lässt eine DHHF nicht zu, weil ich dazu nur einen ZWS am Arbeitsort anlegen und diesen dienstlich begründen muss. Das würde aber nicht der Wahrheit entsprechen, weil im betreffenden Steuerjahr diese Wohnung bereits mein Erstwohnsitz war.
Nach Rücksprache mit einem Buhl-Supporter habe ich jetzt eine zweite Tätigkeitsstelle angelegt (ist identisch zur ersten), allerdings ist der Abfahrtsort jetzt meine ZWS.
Ich habe diesen Zusammenhang als als Zusatzinformation meinem FA mitgeteilt.
Ob das am Ende so funktioniert, weiß ich nicht - aber ich wollte zumindest in dieses Formum eine Rückmeldung geben.

Wenn die Steuer durch ist, melde ich mich wieder, was aus diesem Fall geworden ist.

Viele Grüße, karlson

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