Hallo an alle,
ich bin Geschieden und mein minderjähriges Kind ist im Jahr 2016 ganzjährig ausschließlich bei mir angemeldet gewesen und hat mangels Leistungsfähigkeit der Mutter keinen Unterhalt erhalten. Unterhaltsvorschuss habe ich ebenfalls nicht erhalten.
Steuerlich erhalte ich einen halben Kinderfreibetrag, der bei mir um ca. 350 € pro Jahr günstiger ist als das halbe Kindergeld.
Ich überlege nun, entweder den kompletten Kinderfreibetrag von der Mutter übertragen zu lassen, also insgesamt 7.248 €. Dann müsste ich mir aber auch das komplette Kindergeld bei der Günstigerprüfung anrechnen lassen??
und ich hätte dann dadurch ca. 300 € zusätzlicher Ersparnis pro Jahr.
Oder ist es vorteilhafter, nur den BEA Freibetrag von 1.320 € übertragen zu lassen und so zu erreichen, dass das Finanzamt für mein Kind bei der Günstigerprüfung weiterhin den hälftigen Kinderfreibetrag in Höhe von 3.624 € mit dem hältigen Kindergeld auf die für mich beste Variante überprüft und ich darüber hinaus den Steuervorteil des BEA Freibetrages voll nutzen kann. Das wäre für mich ein Vorteil von knapp 500 € und für mich und somit vorteilhafter.
Ist das so möglich?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Viele Grüße
Rainer
Erziehungsfreibetrag (BEA) Übertragung auf anderen Elternteil
18. September 2017
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Frage vom 18. September 2017 | 14:14
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Erziehungsfreibetrag (BEA) Übertragung auf anderen Elternteil
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