Ex-Frau möchte gesamten Kinderfreibetrag

24. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)
Ex-Frau möchte gesamten Kinderfreibetrag

Hallo!

Ich habe Post vom Finanzamt erhalten, in der meine Ex-Frau über ihre Steuererklärung den vollen Freibetrag für unsere 2 Kinder für sich fordert.

Angeblich hätte ich weniger als 75% Unterhalt geleistet.

Wie kann das FA das beurteilen, wenn ich meine Unzerhaltszahlungen dort nachweise?

Welche Folgen hat der Verlust des Freibetrages?

Kann ich den Unterhalt anderweitig in der Steuer angeben?

Wie erhalte ich den Freibetrag zurück?

Danke schon mal an alle!
Viele Grüße
Jo

-- Editiert von Moderator am 24.12.2019 17:50

-- Thema wurde verschoben am 24.12.2019 17:50




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Zitat:
Wie kann das FA das beurteilen, wenn ich meine Unzerhaltszahlungen dort nachweise?


Wenn Du dem Finanzamt Deine Unterhaltszahlungen nachweist, wird es den Antrag Deiner Ex ablehnen.

Zitat:
Welche Folgen hat der Verlust des Freibetrages?


Du musst höhere Steuern zahlen.

Zitat:
Kann ich den Unterhalt anderweitig in der Steuer angeben?


Nein.

Zitat:
Wie erhalte ich den Freibetrag zurück?


Durch den Nachweis, dass Du mehr als 25% Unterhalt gezahlt hast.

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#2
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
Danke für die Antworten.
Es ist mir folgendes noch nicht klar:

Zitat (von hh):
Zitat:
Wie kann das FA das beurteilen, wenn ich meine Unzerhaltszahlungen dort nachweise?


Wenn Du dem Finanzamt Deine Unterhaltszahlungen nachweist, wird es den Antrag Deiner Ex ablehnen

OK, das ist klar.
Wonach beurteilt das FA, ob das mehr als 75% waren?
Meine Steuerakte und Düsseldorfer Tabelle? Welcher Betrag aus der Steuerakte?

Zitat:
Wie erhalte ich den Freibetrag zurück?


Durch den Nachweis, dass Du mehr als 25% Unterhalt gezahlt hast.


Das müssen meines Wissens mehr als 75% sein.

Grüße
Jo

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

da fehlt doch mal wieder was. Hast du nun den vollen Unterhalt gezahlt oder nicht?
Deine Ex wird das ja nicht einfach mal so behaupten, das wäre ja Betrug (zu deinen Lasten).

@hh: Wieso könnte er den Unterhalt nicht trotzdem absetzen? Natürlich nur den wirklich gezahlten ...

Stefan

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#4
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

da fehlt doch mal wieder was. Hast du nun den vollen Unterhalt gezahlt oder nicht?
Deine Ex wird das ja nicht einfach mal so behaupten, das wäre ja Betrug (zu deinen Lasten).

@hh: Wieso könnte er den Unterhalt nicht trotzdem absetzen? Natürlich nur den wirklich gezahlten ...
Stefan


Wie, das wäre ein hoher vierstelliger Betrag?

Ich zahle nach Düsseldorfer Tabelle gemäß meines Nettos auf der Gehaltsabrechnung zu Beginn eines Jahres. Werbungskosten sind da nicht berücksichtigt. Wahrscheinlich habe ich versäumt das auf meine jährliche Gehaltsanpassung 2% anzupassen.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

kannst du bitte mal ordentlich formulieren? Was hat dein Text mit dem Zitat zu tun bzw. auf welchen Teil genau beziehst du dich?

Stefan

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#6
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

kannst du bitte mal ordentlich formulieren? Was hat dein Text mit dem Zitat zu tun bzw. auf welchen Teil genau beziehst du dich?

Stefan


Hallo Stefan,
das wie mit dem Betrag bezieht sich auf die Absetzbarkeit der tatsächlichen Zahlungen beim FA.

Wonach ich KU zahle ist der zweite Abschnitt.

Ich weiß nicht, ob die Höhe korrekt ist.

Jo

-- Editiert von Johannes23 am 25.12.2019 12:07

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Wieso könnte er den Unterhalt nicht trotzdem absetzen? Weil Kindesunterhalt nicht absetzbar ist. Durch die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt ist er steuerlich abgegolten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wieso könnte er den Unterhalt nicht trotzdem absetzen? Weil Kindesunterhalt nicht absetzbar ist. Durch die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt ist er steuerlich abgegolten.


Hallo Muemmel,

welches Kindergeld? Mir wird keines ausbezahlt. Wurde trotzdem bisher in der Steuer bei Freibetrag angerechnet.
Künftig habe ich weder noch.
Ich komme mir vor wie eine Melkkuh. Zahlen wo es nur geht, und das von meinem Netto.
Das ich meine Kinder regelmäßig an Wochenenden betreue und in den Urlaub gehe, wird kaum gewürdigt gegenüber Vätern, die nur Zahlen und sich nicht blicken lassen.
Sorry, das ist jetzt off-topic.

Ich gehe davon aus, dass ich korrekt meinen Verpflichtungen nachgekommen bin.
Wonach ich gefragt habe, welche Messlatte das FA anlegt um sagen zu können, es waren mind. 75 %.
Grüße
Jo

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

welches Kindergeld? Mir wird keines ausbezahlt. Jenes Kindergeld, welches je nach Alter der Kinder hälftig oder ganz auf den Unterhalt angerechnet wird. Das ist insofern nicht anders, als bekämen Sie es (zumindest zu 50 %) ausgezahlt - Sie zahlen ja deswegen weniger.
Wonach ich gefragt habe, welche Messlatte das FA anlegt um sagen zu können, es waren mind. 75 %. Die Düsseldorfer Tabelle - davon werden Sie doch schon gehört haben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
welches Kindergeld? Mir wird keines ausbezahlt. Jenes Kindergeld, welches je nach Alter der Kinder hälftig oder ganz auf den Unterhalt angerechnet wird. Das ist insofern nicht anders, als bekämen Sie es (zumindest zu 50 %) ausgezahlt - Sie zahlen ja deswegen weniger.
Wonach ich gefragt habe, welche Messlatte das FA anlegt um sagen zu können, es waren mind. 75 %. Die Düsseldorfer Tabelle - davon werden Sie doch schon gehört haben?


Das Kindergeld wird hälftig auf den KU angerechnet, dafür dann voll vom Kinderfreibetrag abgezogen.

Die Düsseldorfer Tabelle habe ich, das FA auch. Aber was nimmt das FA dann dazu? Meine Steuererklärung?
Das Jahresnettoeinkommen?
Da sind aber unterhaltsmindernde Faktoren nicht enthalten.
Mir reicht, wenn ich zum Beschluss des FA Stellung nehmen und ggf. widersprechen kann.
Lohnt da ein Steuerberater?
Grüße
Jo

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Das Kindergeld wird hälftig auf den KU angerechnet, dafür dann voll vom Kinderfreibetrag abgezogen. Nö - das Finanzamt prüft, ob man mit dem KG oder dem KFB besser fährt. Bei vielen Menschen wirkt sich der KFB überhaupt nicht aus (außer auf den Soli und die Kirchensteuer). Insofern wäre mal Ihr Verdienst interessant - womöglich bliebe der Verlust der KFB ja (fast) folgenlos...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50012 Beiträge, 17522x hilfreich)

Zitat:
Wonach ich gefragt habe, welche Messlatte das FA anlegt um sagen zu können, es waren mind. 75 %.


Ja, es sind 75%. Sorry für den Fehler in meiner ersten Antwort.

Zitat:
Das Kindergeld wird hälftig auf den KU angerechnet, dafür dann voll vom Kinderfreibetrag abgezogen.


Nein, das Kindergeld wird hälftig auf den KU angerechnet, und auch hälftig vom Kinderfreibetrag abgezogen.

Zitat:
Mir reicht, wenn ich zum Beschluss des FA Stellung nehmen und ggf. widersprechen kann.
Lohnt da ein Steuerberater?


Nein, dafür benötigt man keinen Steuerberater.

Zitat:
Die Düsseldorfer Tabelle habe ich, das FA auch. Aber was nimmt das FA dann dazu? Meine Steuererklärung?


Wenn es einen Titel oder eine sonstige Vereinbarung zum Unterhalt gibt, dann wird das vom FA als Grundlage genommen. Das FA rechnet den Unterhalt nicht aus. Es geht ja auch gar nicht um den genauen Betrag. Wenn Du z.B. den Mindestunterhalt (Stufe 1) zahlst, dann müsstest Du eigentlich mindestens in Stufe 6 sein, damit der KFB übertragen werden kann. Eine derart grobe Einstufung reicht daher.

Alleine wenn Du glaubhaft bestreitest (Vorlage Kontoauszüge), dass Du zu wenig Unterhalt zahlst, reicht das erst einmal. Denn dann muss Deine Ex beweisen, dass Du weniger als 75% zahlst.

Zitat:
Wahrscheinlich habe ich versäumt das auf meine jährliche Gehaltsanpassung 2% anzupassen.


Um Erhöhungen wegen Gehaltsanpassungen muss sich Deine Ex kümmern, indem sie Dich zu einer Gehaltsauskunft auffordert. Um die jährlichen Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle musst Du Dich dagegen kümmern, wenn der Unterhalt laut Titel oder Vereinbarung nach dieser Tabelle gezahlt werden muss.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14921 Beiträge, 4572x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil Kindesunterhalt nicht absetzbar ist. Durch die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt ist er steuerlich abgegolten.
Oh ja, stimmt, ich hatte mal wieder alles in einen Topf geworfen (Unterhalt ist eben nicht gleich Unterhalt).

EDIT: Meine eigentliche Frage aus #3 ist aber noch offen.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 25.12.2019 21:33

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