FA Pfändung wegen eigenen Fehler?

11. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2166
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Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)
FA Pfändung wegen eigenen Fehler?

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14 Antworten
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#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Vor der Pfändung wird aber sicher eine Mahnung gekommen sein, oder? Und wenn das FA Geld erstattet, was gar nicht hätte erstattet werden sollen, dann kann es das natürlich zurückverlangen. Ich sehe nicht ganz das Problem. Hört sich an, als möchte sich jemand quer stellen und Geld, dass aufgrund von einer ungerechtfertigten Bereicherung erlangt wurde, nicht zurückzahlen.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Mit dieser Vorgehensweise haben sich übrigens zahlreiche schlaue Menschen des reisenden Gewerbes ein paar Euro dazuverdient. Da wurden LKWs angemeldet und zwei Tage später wieder abgemeldet. Folge war, dass das Finanzamt (dummerweise, das hat dort auch vorher niemand bedacht) sogleich die anteilige Steuer für diese 2 Tage berchnet hat aber unter dem Aspekt, dass die Gesamtjahressteuer schon bezahlt worden ist. So gab es Erstattungen und die Gelder waren noch garnicht beim FA eingegangen. Und als die Abbuchung gegriffen hat, war das Konto natürlich schon erloschen.

Wenn hier beim Fragenden die Abbuchung noch nicht erfolgt war, er aber dennoch eine Erstattung erhalten hat, als wäre die Abbuchung schon erfolgt, dann frage ich mich, warum er dann der Abbuchung widersprochen hat, denn es kommt nicht einfach ohne Zahlungsaufforderung und Mahnung eine Pfändung. Es ist wie immer, man ignoriert sämtliche Post und dann wenn das Konto dicht ist, dann sucht man in Steuerforen nach Hilfe, die es nicht gibt.

Hier heißt es zahlen und gut ist es.

Besonders dreist ist es, dass man die Zahlung des FA hier als "Schenkung" bezeichnet. Wenn hier das FA tatsächlich nichts mehr unternehmen könnte, dann müsste letztendlich die Gesamtheit der Steuerzahler diesen Ausfall mit tragen.

Daher wird es hier auch keinen geben, der Ihnen diese Schenkung zubilligen würde.

Die jetzige Pfändung aufgrund der Nichteinsichtigkeit des Fragenden ist also vollkommen rechtens.

MfG
Oerdiz

-- Editiert von oerdiz1 am 11.08.2008 15:59:06

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#3
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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#4
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich denke, das geht schon in die Richtung eines Querulanten.

Dem Finanzamt einen Streich spielen... sind wir jetzt im Kindergarten, oder was?

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#5
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Geehrter beerless,

es ist nun etwas belustigend, Sie nehmen hier Begriffe in den Mund und wenn man dann so Ihre Schreibeweise hier sieht, dann frage ich mich, wo haben Sie das denn alles aufgeschnappt? Z.B. "Normenklarheitsgebot". Da bin ich doch sehr überrascht, sind Sie Rechtsanwalt?

Wenn Sie glauben, Geld das auf Konten eingeht, das gehört dem Inhaber des Kontos, da haben Sie sich aber getäuscht, wie Sie hier mit Ihrer Lebensgefährtin erleben durften.

Und wenn das Finanzamt hier Geld erstattet hat, unter Annahme, dass die Zahlung der Jahressteuer bereits erfolgt sei (das ist meist ein technisches Problem), dann ist das natürlich auch zurückzuzahlen. Dass diese Schreiben ignoriert wurden, das wird Ihre Lebensgefährtin aber nicht erfreuen dürfen, denn die Vollstreckungskosten sind jetzt noch zusätzlich zu zahlen.

Freundliche Grüße vom
Oerdiz

-- Editiert von oerdiz1 am 11.08.2008 23:19:03

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo beerless,

quote:
Wenn ich jemanden Zuviel Überweise, dann ist das doch mein Perönliches Pech, denn nicht der andere hat den Fehler gemacht und ich muss auf sein Wohlwollen hoffen.

das ist totaler Unsinn.
quote:
Die Frage ist nur, warum wird gepfändet, man kann die Zahlung bis zu 6Monate Rückwirkend zrückholen (entscheidung BGH)...

auch das ist falsch, Überweisungen können nicht zurückgeholt werden (ausnahmsweise geht das bei Betrugsverdacht, und auch nur sehr kurzfristig).
quote:
sehe ist dies ein Fehler des SB gegenüber seinem Amt

auch das ist nicht richtig. Der Mitarbeiter hat alles korrekt gemacht und es ist auch kein Schaden entstanden; zudem sind es teilweise automatische Abläufe (EDV). Den (guten) Service des FA, die zuviel gezahlten Steuern schnell zurückzuzahlen, hier zu kritisieren, ist völlig daneben.
quote:
Wieso sollte das FA hieraus Pfändungsansprüche haben?
Ist doch deren alleiniger Fehler?

die Pfändung ist doch nicht mit dem Fehler des FA zu begründen, sondern mit deinem (ich weiss, dem deiner Lebensgefährtin). Wer hat denn nicht zurückgezahlt/auf Mahnungen reagiert ? In der Regel ist das FA erstmal sehr freundlich.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 12.08.2008 00:52:26

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#7
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Diese Zustände währen in der Freien Wirtschaft undenkbar, ich stelle mir vor mein Mitarbeiter würde dem Kunden eine Gutschrift zukommen lassen obwohl diese unberechtigt ist, der könnte gerade seine Sachen Packen so etwas Unverantwortliches kann ich nicht dulden, aber ich habe auch keine AO im Rücken die mir oder den Mitarbeitern Rückendeckung gibt!

Unabhängig davon, welche Konsequenzen dem Mitarbeiter in so einem Fall drohen, führt für den Kunden kein Weg daran vorbei, dass er das Geld zurückzahlen muss.

Für so etwas muss man sich nämlich gar nicht hinter einer AO verstecken. Der Rückzahlungsanspruch besteht schon auf Basis der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung im BGB. Die gelten für alle, unabhängig davon wer den Fehler gemacht hat.

Wenn Du fälschlicherweise Geld überweist, dann musst Du das auch nicht abschreiben, sondern kannst es auf Basis der gleichen Vorschriften zurückfordern.

Die Rechtlage entspricht im übrigen auch meinem Rechtsverständnis. Ich würde es für fatal halten, wenn derjenige, der fälschlicherweise Geld erhalten hat, dieses einfach behalten dürfte.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo beerless,

quote:
Wenn ich meine Steuererklärungen abgebe und wegen Investitionen sich ein Guthaben zu meinen Gunsten ergibt, wird mir das Gutgeschrieben aber ich habe kein recht den Betrag in Bar oder Unbar zu meiner Verfühgung zu Fordern.

Auch wieder Unsinn, das FA zahlt überschüssige Beträge zeitnah aus (bei mir zumindest), oder meinst du sowas wie Abschreibungen (die bekommst du natürlich erst über die Nutzungszeit angerechnet).
quote:
habe ich keine Möglichkeit die Summe wieder zu erlangen

doch, hast du, eben über den Klageweg. Das ist in einem Rechtsstaat so üblich.

MfG Stefan

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#10
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Diese Diskussion bringt doch nichts. Hier will nur jemand seinen Unmut nach aussen tragen und bringt dabei Argumente vor, die mit Klardenken und Sachverstand nichts mehr zu tun haben. Das sollte man nicht weiter unterstützen, sondern mit Ignoranz belächeln.

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#11
 Von 
guest123-2166
Status:
Praktikant
(589 Beiträge, 254x hilfreich)

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#12
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Geehrter beerless,

Sie sollten dem guten Staat lieber dankbar sein, dass er das tolle Insolvenzrecht eingeführt hat.

Ihre Gläubiger sitzen weiterhin auf ihren Rückständen und Sie laufen in ein paar Jahren als Restschuldbefreiter herum, den niemand mehr belangen kann.

Dafür sollten Sie danken anstatt hier auf das Finanzamt zu schimpfen.

Und eine besondere Frechheit ist es ja, dass Sie noch jemanden anzeigen wollen, der garkeinen Fehler gemacht hat nur weil er Ihrer Lebensgefährtin Geld überwiesen hat, das Sie jetzt wohl schon verprasst haben und daher hier andere Schuldige suchen. Außerdem überweist heute der Computer im Finanzamt und die Steuerschuld für das Jahr war wohl schon im Soll gebucht aber noch nicht bezahlt worden, so dass hier ein technisches Problem vorliegt aber keines eines Sachbearbeiters.

Ich will garnicht wissen, was Ihre Gläubier gern mit Ihnen machen würden, daher sollten Sie hier mal den Ball ganz flach halten und den unschuldigen Finanzbeamten ihre Ruhe lassen, zumal hier keinerlei Grund vorliegend ist, das bei einem Beamten hier eine Schuld zu erkenne wäre.

Und wenn Ihre Lebensgefährtin pünktlich gezahlt hätte, dann hätte sie auch keine Pfändung auf dem Konto. Auch die Bank notiert sich sowas genau, Ihr kleiner Spaß geht hier voll nach hinten los, weil Ihre Freundin jetzt auch bei der Bank schon kein unbeschriebenes Blatt mehr ist. Und wenn Steuerschulden per Pfändung beigetrieben werden, dann weiß die Bank schon gut genug, das sie da für einen Kunden hat.

MfG
Oerdiz


-- Editiert von oerdiz1 am 12.08.2008 21:45:54

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#13
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich habe in meinem ersten Statement bereits zur Sache gesagt, was zur Sache gesagt werden braucht: hier möchte jemand Geld, dass er zu unrecht erhalten hat, nicht zurückzahlen!

Wer alleine das schon nicht einsehen möchte, dem fehlt es doch an normalem Rechtsempfinden. Dafür wäre doch eigentlich das BGB-Instrument der ungerechtfertigten Bereicherung (dass ich ebenfalls im ersten Statement erwähnte) nicht notwendig. Letzteres ist nämlich NUR für solch uneinsichtige Menschen erschaffen worden. Es geht schliesslich nicht um Geld, dass auf der Strasse gefunden wurde. Die Herkunft des Geldes ist klar. Die Grundlose Zahlung ist klar. Immerhin wird sie vom Fragenden ja zutreffend als grundlos dargestellt, nur die Folge, nämlich dass er es zurückzahlen muss, weil es nicht seins ist, die will er einfach nicht wahrhaben. Lächerlich!

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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#14
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Wenn ich mir die Ausdrucks- und Schreibweise des Fragenden so anschaue, dann denke ich fast, dass der garnicht in der Lage ist, die Situation zu verstehen. Der kann doch nur soweit denken: Geld aufs Konto drauf -> alles meins!

Irgenwie tut er mir sogar leid. Wobei seine Gläubiger tun mir noch mehr leid. Die Unfähigkeit zur Betriebsführung hat er hier ja öffentlich gemacht. Und wer so schreibt, der kann auch keinen Betrieb führen, das ist einfach nur ein Versager in jeder hinsicht, der anderen Unternehmern sicher nicht nur unerheblichen Schaden durch seine Insolvenz zugefügt hat.

Solche Typen kann ich einfach nicht leiden...

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