FA erkennt Scheidungskosten nicht an

18. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dask64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
FA erkennt Scheidungskosten nicht an

Hallo,
wir wollten uns scheiden lassen, haben aber doch wieder zusammen gefunden. Trotzdem sind Anwaltskosten von 20.000 DM entstanden, die wir steuerlich geltend gemacht haben. Das Finanzamt lehnt dies ab. Begründung: Es kam nicht zu einem Gerichtstermin. Frage: Hat das FA recht? Können Scheidungskosten nur geltend gemacht werden, wenn es einen Gerichtstermin gab?

Stefan

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Finanzgericht Hamburg EFG 82, 246: Ehescheidungskosten sind auch dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die Klage zuückgenommen worden ist bzw. die Ehe nicht geschieden wurde.

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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