Hallo,
wir wollten uns scheiden lassen, haben aber doch wieder zusammen gefunden. Trotzdem sind Anwaltskosten von 20.000 DM entstanden, die wir steuerlich geltend gemacht haben. Das Finanzamt lehnt dies ab. Begründung: Es kam nicht zu einem Gerichtstermin. Frage: Hat das FA recht? Können Scheidungskosten nur geltend gemacht werden, wenn es einen Gerichtstermin gab?
Stefan
FA erkennt Scheidungskosten nicht an
18. Dezember 2003
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Frage vom 18. Dezember 2003 | 17:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
FA erkennt Scheidungskosten nicht an
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#1
Antwort vom 7. Januar 2004 | 15:08
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 33x hilfreich)
Finanzgericht Hamburg EFG 82, 246: Ehescheidungskosten sind auch dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn die Klage zuückgenommen worden ist bzw. die Ehe nicht geschieden wurde.
Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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