Das Finanzamt hat nach einem Jahr (bei der Bearbeitung der meiner Stuererklärung 2008) gemerkt, dass es bei der Bearbeitung meiner Stuererklärung 2007 Fehler gemacht hat und fordert nun durch einen neuen Bescheid das zu viel ausgezahlte Geld wieder zurück. Kann das FA das Geld zurückfordern?????
Hintergrund: Das FA hat nämlich bei der Festsetzung der Steuer für 2007 vergessen das Insovlensgeld, obwohl dieses mit angegeben war und durch eine Bescheinigung vom AA belegt wurde, mit in die Berechnung einzubeziehen.
-- Editiert am 22.06.2009 21:56
-- Editiert am 22.06.2009 21:57
FA merkt seinen Fehler u. fordert Geld zurück
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja, eine derartige offenbare Unrichtigkeit darf auch noch nach einem Jahr vom Finanzamt korrigiert werden (§ 129 AO ).
Danke für die Antwort.
Aber ich habe auch nur 4 Wochen Zeit um Einspruch zu erheben???
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--- editiert vom Admin
Das ist immer so eine Sache mit dem § 129 AO
.
Der BFH stellt hier immer auf die EInzelfallprüfung ab.
Ein Rechtsirrtum kann hiebei ausgeschlossen werden, wenn die Steuerakte des Steuerpflichtigen beim Finanzamt keinen Hinweis auf anzuwendene Besteuerungstatbestände beim vergessenen Insolvenzgeld beinhaltet.
Man kann davon ausgehen, dass solche Sachverhalte voraussichtlich zumindest bis zu einem Prozeß verschwunden sein werden.
Ich denke auch, dass das Finanzamt mit § 129 AO
durchkommt.
Bei einer offenbaren Unrichtigkeit (z.B. Rechenfehler) zu Lasten des Steuerpflichtigen kann der § 129 AO auch angewendet werden. In so einem Fall würde die Einspruchsfrist von einem Monat also nicht gelten.
--- editiert vom Admin
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