Hallo zusammen!
Ein Bekannter trat gestern auf meine Partnnerin zu und machte ihr eine Partnerschaft bei Fashion europe.net schmackhaft. Das Modell läuft in etwa so:
Man kauft ein Starterpaket (99,- bis 16300,- ). Das Mini Paket beinhaltet 5 Jeans und kostet 99,-.
Diese 5 Jeans versucht man nun zu verkaufen. An Bekannte, Fremde oder sonstwem. Hat man die Jeans verkauft verdient man pro Jeans 7,20.
Der Einkaufspreis pro Hose beträgt 16,30 und der empfohlene Verkaufspreis beträgt 23,50.
Natürlich ist der Bekannte, der auf meine Partnerin zugegangen ist nicht ganz uneigennützig sondern bekommt Provision für das aquirieren neuer Mitarbeiter. Naja, soll er ja haben, mir egal.
Ich bin jedenfalls der Meinung, dass man, wenn man sich mit dem Verkauf der Klamotten Geld verdient, ein Gewerbe anmelden muss. Der Bekannte sagt: Das muss man nicht
Deshalb hier meine Fragen:
Muss man ein Gewerbe anmelden? Falls nein, ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ich bedanke ich schonmal im voraus für die Antworten!
Grüße
Jan
P.S.: Hier mal der Link zu dem Unternehmen:
http://www.fashion-europe.net/sites/view/Startseite
FE.N Partnerschaft als Gewerbe anmelden?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Auf jeden Fall muss man solche Einkünfte versteuern. Und ich würde schon sagen, dass es sich um ein Handelsgewerbe handelt. Ouups welch süffisantes Wortspiel.
Da geht wohl der Avon- oder Tupperware- Virus in der Modebranche um ...
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Hallo!
Meine Partnerin ist der Meinung, wenn Sie im Monat so ungefähr 70, 80 Euro Gewinn erziehlt, braucht sie nix anzumelden. Ich weiß leider auch nicht ab wann man ein Gewerbe anmelden muss.
Naja. Sie ist ja beruflich in einem Untenehmen beschäftigt und will diese Jeansgeschichte nur so bissl nebenbei machen.
Das spielt keine Rolle.
Jeder, der dauerhaft Waren nur zu dem Zweck einkauft, sie mit Gewinn weiter zu verkaufen handelt gewerblich und muss daher ein Gewerbe anmelden. Das gilt selbst dann, wenn man damit Verluste macht.
Neben der Gewerbeanmeldung und dem Umstand, dass der Gewinn natürlich steuerpflichtig ist, geht man auch die übrigen Pflichten eines gewerblichen Verkäufers ein (Gewährleistung, Widerrufsrecht usw.).
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