Fahrkosten des Kindes steuerlich absetzbar?

1. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Cathleen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrkosten des Kindes steuerlich absetzbar?

Hallo,

mein Sohn hat seit dem letzten Jahr eine Ausbildung begonnen, nun fährt er täglich von seinem Wohnort zur Ausbildungsstätte.
Kann ich seine Fahrkosten bzw. Fachliteratur bei meiner Steuererklärung absetzen ??
Ich muss dazu sagen mein Sohn ist noch Minderjährig.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nein, das kann nur Dein Soh selbst.

Seine Minderjährigkeit spielt dabei keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

...richtig, und falls das Kind noch keine steuerpflichtigen Einkünfte hat, wird es bei Deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage "Kind" berücksichtigt.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.223 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen