Hallo,
ich habe ein Problem bei meiner Eikommenssteuererklärung.
Zu mir:
Ich bin Soldat mit einem 12 jährigen Zeitvertrag! Man hat bei der Bundeswehr die Möglichkeit sich während dieser 12 Jahre die letzten 2 für schulische Maßnahmen vom Dienst freistellen zu lassen! Genau das habe ich getan und studiere z.Z. an einer allgemeinen Universität! Nun bin ich also zur selben Zeit Soldat und Student!
Ab dem Zeitpunkt wo ich zur Uni geh, fahr ich jeden Tag ca. 2 Stunden (120Km) pro richtig zur Uni! Im Unibereich kann ich mit dem Semesterticket kostenlos Bahn fahren. Die Fahrkarte bis zu diesem Bereich zahlt die Bundeswehr!
Also entstehen mir da keine kosten?
Ich bin jeden Tag 11-12 Stunden von zu hause weg.
Kann ich die Fahrten bei der Lohnsteuer geltend machen? Wenn ja, wie?
Und doch auch die 12 Stunden, die ich nicht zu hause bin sind anrechenbar, oder?
Danke im Vorraus!
Fahrkosten und Abwesenheit angeben?
21. März 2007
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Frage vom 21. März 2007 | 10:53
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrkosten und Abwesenheit angeben?
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#1
Antwort vom 21. März 2007 | 11:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Kann ich die Fahrten bei der Lohnsteuer geltend machen?
Nein, da Du keine eigenen Kosten hast.
Und doch auch die 12 Stunden, die ich nicht zu hause bin sind anrechenbar, oder?
Nein, das geht ebenfalls nicht, da es sich weder um eine Dienstreise noch um eine Einsatzwechseltätigkeit handelt.
Insgesamt kannst Du Kosten für ein Erststudium bis zu einer Höhe von 4.000€ als Sonderausgaben geltend machen.
#2
Antwort vom 21. März 2007 | 11:27
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
Gibt es da pauschale Beträge? Denn Die Bücher zahlt auch der Bund?!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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