Hallo zusammen,
über Elster erledige ich meine Einkommensteuererklärung und Gewerbesteuererklärung.
Meine EÜR gebe ich immer in Papierform ab.
Gerne wüsste ich, ob ich die Fahrt zum Finanzamt bei der ich die EÜR abgebe als Betriebsausgabe (km * 2 * 0,30 EUR) berechnen darf.
Vielen Dank im Voraus
Peter
Fahrt zum Finanzamt = Betriebsausgabe?
27. Mai 2018
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Frage vom 27. Mai 2018 | 23:02
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrt zum Finanzamt = Betriebsausgabe?
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#1
Antwort vom 27. Mai 2018 | 23:34
Von
Status: Junior-Partner (5114 Beiträge, 1221x hilfreich)
Grundsätzlich sind dies Steuerberatungskosten bzw. Selbstkosten für die Steruerklärung, die nicht abziehbar sind. In diesem Fall könnte man von einer der Einkunftsart zuzuordnen Betriebsausgabe ausgehen, die abziehbar wäre.
Seit dem VZ 2017 ist die Anlage EÜR (BMF, Mitteilung v. 30.3.2017) online abzugeben. Das FA wird wohl keinen Härtefall erkennen, wenn Sie die restliche Steuerklärung per ELSTER erledigen. Wenn Sie dann noch die Kosten für die Fahrt geltend machen, wo ein Brief selbst als Einschreiben wohl günstiger wäre, wird Sie das FA vielleicht noch schneller auf die Pflicht zur elektronischen Abgabe hinweisen! :-)
#2
Antwort vom 28. Mai 2018 | 09:12
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo Cyber,
danke für Ihre Antwort.
Zitat:
Seit dem VZ 2017 ist die Anlage EÜR (BMF, Mitteilung v. 30.3.2017) online abzugeben.
Autsch!
Dann erübrigt sich ja meine Frage sowieso
Ich weiß schon was ich heute machen werde... Anlage EÜR ich komme
Eine Frage habe ich noch an Sie. In meiner Excel-EÜR war eine detaillierte Auflistung der Einnahmen (Kunde, Rechnungsnummer etc.) das alles muss ich nun nicht mehr abgeben sondern lediglich die "nackten Zahlen"?
Beste Grüße und danke nochmal
-- Editiert von u1000 am 28.05.2018 09:26
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