Fahrt zum Kinderpsychologen

4. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Fahrt zum Kinderpsychologen

Guten Tag,
wir müssen mit einem unserer Kinder regelmäßig zu einem Kinderpsychologen (22km einfach).
Kann man diese Fahrten steuerlich geltend machen ?

Das Finanzamt hat in der Steuererklärung abgelehnt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4895 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn die Kosten des Psychologen steuerliche außergewöhnliche Belastungen darstellen, sind es auch die Fahrtkosten, sofern die zumutbare Belastung überschritten wurde.

Die Begründung des FA wäre hilfreich...

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Die Begründung des FA wäre hilfreich...


Die haben Recht. Ich hatte das bei den Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben mit angegeben. Muss es bei außergewöhnliche Belastungen reinschrieben, oder ?

Zitat (von Eugenie):
haben Sie noch andere a.o. Belastungen, die die Zumutkarkeitsgrenze überschreiten?
Kosten für den Psychologen zahlt wer?


Das muss ich nochmal ansehen. Habe auch die Krankenlasse angeschrieben, ob die die Fahrten bezuschussen, daran hatte ich noch überhaupt nicht gedacht.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Muss es bei außergewöhnliche Belastungen reinschrieben, oder ? Ja. Und da wirkt es sich nur aus, wenn es die Grenze der zumutbaren Belastung überschreitet. Die können Sie nach dieser Tabelle berechnen: https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung#Beispiel_2_(Schrittweise_Staffelung_nach_neuer_Rechtsprechung)

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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