Guten Tag,
wir müssen mit einem unserer Kinder regelmäßig zu einem Kinderpsychologen (22km einfach).
Kann man diese Fahrten steuerlich geltend machen ?
Das Finanzamt hat in der Steuererklärung abgelehnt.
Fahrt zum Kinderpsychologen
4. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 4. Oktober 2019 | 13:30
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
Fahrt zum Kinderpsychologen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Oktober 2019 | 14:33
Von
Status: Master (4895 Beiträge, 1177x hilfreich)
Wenn die Kosten des Psychologen steuerliche außergewöhnliche Belastungen darstellen, sind es auch die Fahrtkosten, sofern die zumutbare Belastung überschritten wurde.
Die Begründung des FA wäre hilfreich...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. Oktober 2019 | 20:07
Von
Status: Lehrling (1351 Beiträge, 154x hilfreich)
ZitatDie Begründung des FA wäre hilfreich... :
Die haben Recht. Ich hatte das bei den Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben mit angegeben. Muss es bei außergewöhnliche Belastungen reinschrieben, oder ?
Zitathaben Sie noch andere a.o. Belastungen, die die Zumutkarkeitsgrenze überschreiten? :
Kosten für den Psychologen zahlt wer?
Das muss ich nochmal ansehen. Habe auch die Krankenlasse angeschrieben, ob die die Fahrten bezuschussen, daran hatte ich noch überhaupt nicht gedacht.
#4
Antwort vom 4. Oktober 2019 | 20:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32890 Beiträge, 17271x hilfreich)
Muss es bei außergewöhnliche Belastungen reinschrieben, oder ? Ja. Und da wirkt es sich nur aus, wenn es die Grenze der zumutbaren Belastung überschreitet. Die können Sie nach dieser Tabelle berechnen: https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung#Beispiel_2_(Schrittweise_Staffelung_nach_neuer_Rechtsprechung)
Und jetzt?
Schon
268.138
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten