Fahrtenbuch Ersatzwagen wegen Unfall / versteuerung

6. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtenbuch Ersatzwagen wegen Unfall / versteuerung

Hallo zusammen,

bei mir ist jemand in mein parkenden Firmenwagen rein gefahren. Er hat sich auch gemeldet und die Reperatur erfolgt bzw. er übernimmt auch die Kosten.

Das Auto wurde repariert und es gab kosten für reparatur, ersatzwagen, Wertminderung PKW für ca. 6.000 Euro in Summe.
Jetzt habe ich für letztes Jahr meine Kostenaufstellung des Firmenwagens bekommen und da sind die 6.000 Euro noch als Kosten drin.
Das würde natürlich zur Berechnung der Istkosten sehr stark zur buche schlagen. Da die Versicherung den Schaden übernimmt, nur die Zahlung noch fehlt, wie ist mit den Kosten bei der Berechnung der Kosten umzugehen?
Können die raus gelasssen werden, buchhalterisch wäre es ja auch eine Abgrenzung.

Zweite Frage ist, wie gehe ich mit den KM um, die ich mit dem Ersatzwagen gefahren bin (privat & beruflich). Kann ich die einfach bei den KM für meinen Firmenwagen dazurechnen? (versteuer habe ich den Firmenwagen trotz Unfall ganz normal.

Besten Dank für eure Info.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von blackhawk3000):

Zweite Frage ist, wie gehe ich mit den KM um, die ich mit dem Ersatzwagen gefahren bin (privat & beruflich). Kann ich die einfach bei den KM für meinen Firmenwagen dazurechnen? (versteuer habe ich den Firmenwagen trotz Unfall ganz normal.


Hatten Sie dafür denn Aufwendungen getragen?
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeit könnte die Pauschale angesetzt werden. Mehr m.E. nicht.
Ggf. müsste sonst eher über einen Privatanteil nachgedacht werden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ich nehme an, dass Du den Privatanteil nicht nach der 1%-Regel, sondern nach tatsächliche Kosten versteuerst.

Nach meiner Auffassung gehören die 6.000€ zu den Kosten des betreffenden Jahres. Wenn die Versicherung den Schadenersatz erst im Folgejahr erstattet, dann sind in dem Jahr die Kosten entsprechend niedriger.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

hh, ich habe auch überlegt, ob § 11 EStG greifen muss, wenn der Gewinn nicht durch Bilanzierung ermittelt wird.
Aber: Nehmen wir haben, wir haben eine betriebliche Nutzung zwischen 10 % und 50 % eines evtl. abgeschriebenen Fahrzeugs. Könnte nicht eine Konstellation vorkommen, in der man das Fahrzeug dann als PV behandeln würde und eine Nutzungseinlage mit 30 Cent je km ansetzt, auch wenn die tatsächlichen Kosten aufgrund der Versicherungserstattung deutlich niedriger sind?
Anderes (Extrem)Beispiel: Jahr 1: betriebl. Nutzung 80 %, Jahr 2: betriebliche Nutzung 20 %.
Kosten und Erstattung würden dann zu keiner sachgerechten Besteuerung führen.

Allerdings war ich bei meiner ersten Antwort auch von einem Firmenwagen (=Arbeitnehmer) ausgegangen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich nehme an, dass Du den Privatanteil nicht nach der 1%-Regel, sondern nach tatsächliche Kosten versteuerst.

Nach meiner Auffassung gehören die 6.000€ zu den Kosten des betreffenden Jahres. Wenn die Versicherung den Schadenersatz erst im Folgejahr erstattet, dann sind in dem Jahr die Kosten entsprechend niedriger.


Danke für deine Antwort. Nein, meine Firma versteuert generell nach 1%, ich reiche dann über meine Steuererklärung das Fahrtenbuch ein.
Problem ist halt auch, dass der Verwalter des Autos, die erstatteten 6.000 € dem GJ 2018 gutschreibt und in 2019 nicht auflistet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blackhawk3000
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von blackhawk3000):

Zweite Frage ist, wie gehe ich mit den KM um, die ich mit dem Ersatzwagen gefahren bin (privat & beruflich). Kann ich die einfach bei den KM für meinen Firmenwagen dazurechnen? (versteuer habe ich den Firmenwagen trotz Unfall ganz normal.


Hatten Sie dafür denn Aufwendungen getragen?
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeit könnte die Pauschale angesetzt werden. Mehr m.E. nicht.
Ggf. müsste sonst eher über einen Privatanteil nachgedacht werden.


Nein, habe ich nicht. Meine Frage ist jetzt, wenn ich dsa Fahrtenbuch einreiche, habe ich ja zwei. Eins für den Firmen PKW und ein anderes für den Ersatzwagen. Für den Ersatzwagen habe ich jedoch keine Versteuerung.
Oder reiche ich beides zusammen dann ein?

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