Fahrtenbuch

23. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
whiskey
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrtenbuch

Folgender Sachverhalt:
Mein Mann nimmt Barlohnumwandlung in Anspruch für einen Firmenwagen. Die 1% Regelung kommt bei der Verdienstabrechnung zur Geltung. Der Arbeitgeber zahlt an die Leasingfirma die restlichen Kosten. Nun haben wir ein Fahrtenbuch geführt. Das Finanzamt verlang von uns den Gesamtkostennachweis.
2 Fragen: 1)Wie genau muß der Nachweis sein, da die Leasingfirma keine Aufteilung vornimmt (ist ja klar denn sie hat ihre interne Kalkulation und die legt sie nicht offen)
2) Wir wollen ja nur unseren zu viel versteuerten Anteil haben. Kann uns der Gesamtkostennachweis nun schaden? Der private Anteil liegt bei ca. 10% der Fahrleistung
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49990 Beiträge, 17516x hilfreich)

zu 1) Wie das Finanzamt schon schreibt: Die Gesamtkosten, das heißt alle Kosten ohne Aufteilung (gesamte Leasingrate, Benzin, Versicherung, Steuern, Inspektion, Waschanlage, Reifen, Öl usw.).
Welche Aufteilung soll die Leasingfirma denn da vornehmen?

Die 1%, die auf der Gehaltsabrechnung erscheinen, haben damit übrigens nichts zu tun, da es sich dabei um eine Pauschale handelt und nicht um Fahrzeugkosten.

zu 2) Anstelle der 1% wird dann der private Anteil der Gesamtkosten versteuert, in Eurem Fall also 10%. Das ist mit ziemlicher Sicherheit bei einer so geringen Eigennutzung günstiger als die Pauschalversteuerung. Du musst dann 10% der ermittelten Gesamtkosten versteuern.

Ohne, dass der Arbeitgeber Deines Mannes die Kosten offenlegt und die entsprechenden Belege herausrückt, werdet Ihr aber wohl nicht weit kommen.

Schaden kann der Gesamtkostennachweis nicht, aber er kann daran scheitern, dass Ihr nicht in der Lage seid, ihn zu erbringen.

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#2
 Von 
whiskey
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke HH. DieFrage ist ja auch ob der Nachweis der Leasingfirma nicht ausreicht, denn das sind ja die Kosten, die dem AG in Rechnung gestellt werden. Und was anderes kennt der AG ja auch nicht. Kannst du eventuell dazu noch was sagen?
Danke

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49990 Beiträge, 17516x hilfreich)

Die Leasingfirma stellt doch wohl keine Benzinkosten, Werkstattkosten, Versicherung Autowäsche usw. in Rechnung oder sehe ich das falsch?

Mit der Gesamtaufstellung sind wirklich alle Kosten gemeint, die in Zusammenhang mit dem Auto anfallen. Die Rechnung der Leasingfirma wird da nicht reichen.

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#4
 Von 
whiskey
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo hh
doch die Leasingfirma stellt genau diese Gesamtkosten also wirklich alles (Reparatur,Benzin einfach alles) der Firma in Rechnung. Allerdings ohne gesonderten Ausweis.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49990 Beiträge, 17516x hilfreich)

Dann gibt es doch sicher einen Vertrag, woraus genau das hervorgeht.

Du musst dem Finanzbeamten dann gut erklären können, dass es sich wirklich um die Gesamtkosten handelt.

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#6
 Von 
whiskey
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo hh
vielen Dank für die schnellen Antworten erstmal. Find ich klasse.
Ja den Vertrag gibt es und auch eine Arbeitgeberbestätigung, dass wirklich alle Kosten enthalten sind. Nur die Gesamtkosten sind halt von der Leasingfirma und werden auch nur als 1 Posten an den Arbeit

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