Hallo,
ich (Gewerbe) nutze für das erste halbe Jahr (Jan-Jun) den Privatwagen für betriebliche Fahrten. Die betriebliche Nutzung liegt in dieser Zeit unter 50%. Steuerlich werde ich die betriebl. Fahrten pauschal mit 30 ct./Km ansetzen, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit 30 ct. (einfache Entfernung). Eine höhere Nutzung für betriebl. Fahrten war erst ab Juli mit einem neuen Wagen geplant.
Ab Juli habe ich nun ein Leasingfahrzeug und werde das Fahrzeug jetzt über 50% betrieblich nutzen. Der alte PKW ist verkauft. Ich möchte ab Juli mit dem neuen Wagen ein Fahrtenbuch führen.
Nun habe ich gelesen, dass ein Wechsel der Abrechnung von Fahrtkosten innerhalb eines Jahres nicht möglich ist.
Wie verhält sich das aber hier, wo ein neues Fahrzeug erst ab Mitte des Jahres überwiegend betrieblich genutzt wird?
Fahrtenbuch für halbes Jahr
27. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2021 | 22:42
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtenbuch für halbes Jahr
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2021 | 22:53
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatWie verhält sich das aber hier, wo ein neues Fahrzeug erst ab Mitte des Jahres überwiegend betrieblich genutzt wird? :
Dann ist es natürlich möglich.
Sie hatten vorher eine betriebliche Nutzung von weniger als 50% und können sich sicher sein, dass Sie nun definitiv über 50 % liegen werde?
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind übrigens dem betrieblichen Anteil zuzurechnen.
-- Editiert von Cybert. am 27.05.2021 23:07
#2
Antwort vom 27. Mai 2021 | 23:03
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
ZitatSie hatten vorher eine betriebliche Nutzung von weniger als 50% und können sich sicher sein, dass nun definitiv über 50 % liegen werde? :
Ja, das ist so. Wegen eingeschränkter Tätigkeit in dieser Zeit. Das die Fahrten Büro Wohnung zu den betrieblichen gehören, ist berücksichtigt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Mai 2021 | 09:20
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 631x hilfreich)
Um die Antwort von @Cybert noch etwas zu verfeinern.ZitatNun habe ich gelesen, dass ein Wechsel der Abrechnung von Fahrtkosten innerhalb eines Jahres nicht möglich ist. :
ZitatDann ist es natürlich möglich. :
Sowohl die Entscheidung, ob es sich um ein privates ...
... oder ein betriebliches Fahrzeug handelt ...ZitatDie betriebliche Nutzung liegt in dieser Zeit unter 50% :
ist für jedes einzelne Fahrzeug individuell zu treffen, genauso wie auch die Entscheidung mit welcher Methode der Privatanteil der Kfz-Kosten ermittelt wird. Bezogen auf ein einzelnes Fahrzeug kann jedoch die Ermittlung des privaten Anteils der Kfz-Kosten im Jahr nur einheitlich getroffen werden.Zitatnun ein Leasingfahrzeug und werde das Fahrzeug jetzt über 50% betrieblich nutzen :
Dein Problem ist eher ein anderes!
Dein altes Fahrzeug war Privatvermögen und Du hast es offenbar nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in das BV eingelegt. Stattdessen hast Du die Kosten als Nutzungseinlage in den Betrieb eingelegt.
Wegen der über 50%-igen Nutzung handelt es sich bei dem neuen Kfz zwingend um ein betriebliches Kfz. Alle Kosten stellen damit vollständig Betriebsausgaben dar und die Privatfahrten sind zwingend als Entnahme zu erfassen. Im Gegensatz zum alten Kfz muss das Fahrtenbuch hier ordnungsgemäß geführt werden, denn sonst kommt die 1%-Regelung zum tragen.
taxpert
-- Editiert von taxpert am 28.05.2021 09:25
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten