Hallo, guten Abend,
ich hoffe dass mir hier jemand meine Frage beantworten kann.
Folgendes:
Ich bin Selbständiger und meine Steuerberaterin wendet zur Zeit die 1%-Regelung, das sind ca. 1900.- € im Monat(falls relevant) bei meinem Fahrzeug, welches ich geschäftlich und privat nutze, an. Dennoch meinte sie ich müsste zusätzlich ein Fahrtenbuch schreiben und auch zusehen dass ich mit meinen Privatfahrten unter 10% bleibe.
Jetzt meine Frage: Muss der Aufwand des Fahrtenbuchschreibens sein wenn ich schon die 1%-Regelung anwende? Dachte es ist immer Entweder-Oder?
Fahrtenbuch trotz 1%-Regelung + unter 10%
quote:
Ich bin Selbständiger
Was machst Du denn so ?
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das fahrzeug ist im betriebsvermögen wenn es mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.
kommt halt auf deine tätigkeit an
zudem greift dann noch die kostendeckelung
das hängt davon ab welchen umfang deine buchhaltung hat.
sprich doch deine steuerberaterin mal auf die kostendeckelung an
kannst ja vorher noch mal googeln
insgesamt kann ich nur sagen das man das pauschal schlecht beantworten kann
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Das Thema scheint ja wesentlich komplexer zu sein als man landläufig annimmt. Habe damit auch so meine Problemchen ( siehe Beitrag "Versteuerung private Geschäftswagennutzung).
Vielleicht könnte sich ein Experte doch noch mal etwas ausführlicher hierzu äußern?
Die Aussage der Steuerberaterin
quote:... kann ich nicht nachvollziehen.
auch zusehen dass ich mit meinen Privatfahrten unter 10% bleibe.
Eine 50 %-ige betriebliche Nutzung (ggf. mit einmaligen Nachweis) ist doch ausreichend, oder?
Wie verhält sich eigentlich mit den Km zwischen Wohnung und Betriebsstätte?
Erst zählten diese zu den betr. Fahrten, dann nicht (Steueränderungsgesetz 2007), dann wohl wieder doch (Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 ). Was ist denn nun richtig?
Habe noch eine weitere Frage: Kann ich die volle Vorsteuer auch abziehen, auch wenn ich das Kfz zw. 10-50% betrieblich nutze? (Ist ja ggf. gar nicht absehbar)
Mfg Willy98
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Hallo,
soweit ich das berechne, kommt man auf einen Fahrzeugwert von 190.000 €, oder ? Es handelt sich also vermutlich um ein spezielles Fahrzeug, sowas wie Ferrari, Corvette oder sowas, was weiß ich. Jedenfalls um ein Fahrzeug, bei dem sich die Steuerberaterin denkt, dass sich ein Finanzbeamter denken könnte, dass dieses Fahrzeug u.U. eher privat genutzt würde, als betrieblich.
Deshalb empfiehlt sie zur Sicherheit ein Fahrtenbuch um eventuelles künftiges Mißtrauen des Finanzamtes eindeutig abbügeln zu können.
Das ist vielleicht garnicht verkehrt ...
Denn selbst eine 50%ige Nutzung kann angezweifelt werden und die Steuerberaterin möchte den Pkw im Betriebsvermögen halten.
Es würde ja ein repräsentativer Zeitraum von drei Monaten oder so ausreichen und dann gäbe es keine Diskussion mehr (wenn das Fahrtenbuch paßt).
Grüße
jjgoldmann
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