Hallo,
Ich möchte meine täglichen Fahrtkosten in meiner Steuererklärung eintragen/geltend machen und habe auf das Angebot des Arbeitgebers, die Reisekosten über ihn abzurechnen, bisher nicht in Anspruch genommen.
Entsteht für mich dabei ein finanzieller Nachteil bzw. muss ich das Angebot das Arbeitgebers annehmen, wenn dieser eine Reisekostenerstattung anbietet?
So wie ich das verstehe muss ich Reisekosten sowieso in der Steuererklärung angeben. Dabei wird der Anteil den mir der Arbeitgeber bereits ausgezahlt hat abgezogen.
-- Editiert von LassMiranda am 19.11.2018 16:14
-- Editiert von LassMiranda am 19.11.2018 16:15
Fahrtkosten, Erstattung über Arbeitgeber ausschlagen
19. November 2018
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Frage vom 19. November 2018 | 16:13
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 19. November 2018 | 16:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16828x hilfreich)
Zitat:Entsteht für mich dabei ein finanzieller Nachteil
Ja, es entsteht ein erheblicher Nachteil.
Zitat:muss ich das Angebot das Arbeitgebers annehmen, wenn dieser eine Reisekostenerstattung anbietet?
Nein, das musst Du nicht, wenn Du zuviel Geld hast. Du kannst auch zu Deinem Arbeitgeber gehen und ihm eine Gehaltskürzung anbieten. Das macht genauso viel Sinn wie der Verzicht auf die Fahrtkostenerstattung.
Zitat:So wie ich das verstehe muss ich Reisekosten sowieso in der Steuererklärung angeben. Dabei wird der Anteil den mir der Arbeitgeber bereits ausgezahlt hat abgezogen.
Richtig, aber was willst Du damit sagen?
Das Finanzamt erstattet Dir keine Fahrtkosten. Es verzichtet lediglich darauf, Steuern auf die Fahrtkosten zu erheben. Bei einem Durchschnittsteinkommen führen 30ct Fahrtkosten etwa zu einer Erstattung in Höhe von 10ct. Wenn Du auf die Fahrtkostenerstattung verzichtest, dann hast Du effektiv pro gefahrenem Kilometer 20ct weniger in der Tasche.
#2
Antwort vom 20. November 2018 | 09:54
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Ich hatte mit Reisekosten die tägliche Fahrt von meiner Wohnung zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) gemeint.
Laut Dokument und Telefonat bietet mein Arbeitgeber aber nur eine Erstattung für Reisen außerhalb des ersten Arbeitswegs an. Somit erübrigt sich das Thema.
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#3
Antwort vom 20. November 2018 | 12:25
Von
Status: Philosoph (13735 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Das sind aber keine Reisekosten (außer bei Einsatzwechseltätigkeiten).Zitat:Ich hatte mit Reisekosten die tägliche Fahrt von meiner Wohnung zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) gemeint.
Die Begriffe sollte man immer deutlich trennen, es gibt da einige Unterschiede (etwa das bei Reisekosten die doppelte Strecke gilt, oder für die Fahrten Wohnung<>Arbeitsplatz das Verkehrsmittel weitgehend egal ist).
Stefan
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