Hallo, folgender Fall:
a) ganzjährig Azubi (über 18) mit Wohnsitz bei den Eltern; Unterbringung am Ausbildungsort; Frage: Können neben den Fahrten zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte auch die Fahrten (30) zwischen Wohnsitz und Ausbildungsort im Rahmen der Entfernungspauschale geltent gemacht werden (300 Km)? Doppelter Haushalt dürfte ja nicht anwendbar sein, oder?
b) Wie verhält es sich mit diesen "Heimfahrten", wenn die Ausbildung im laufenden Jahr beendet wurde? (Hauptwohnsitz weiter bei den Eltern; Zweitwohnung am Arbeitsort)
Vielen Dank im Voraus
MfG sunset100
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Fahrtkosten / Ausbildung
Nachtrag:
Die Fahrten wurden nachweislich als Mitfahrer durchgeführt.
Ist die EP bis 4500,- € anwendbar?
Danke
sunset100
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Schade, ich hatte mir schon ein paar mehr Antworten erhofft. Deswegen noch einmal ein Versuch.
MfG
sunset100
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Hallo,
sorry, ich sehe den Thread jetzt zum ersten Mal.
Schau mal diesen Thread an, ist praktisch das gleiche Thema.
Doppelte Haushaltsführung ist nicht anwendbar, da du keine zwei eigene Hausstände hast.
Zu b) Ich verstehe die Frage nicht ganz (vielleicht nochmal etwas konkreter stellen). Es sind natürlich nur die wirklich getätigten Fahrten absetzbar und ohne Arbeit auch keine Fahrten. Warst du beispielsweise Arbeitslos und bist trotzdem nicht zurück zu den Eltern gezogen, ist das deine Privatangelegenheit.
MfG Stefan
-- Editiert am 23.10.2009 18:00
Hallo Stefan, danke für die Antwort.
Also nochmal konkret zum Sachverhalt:
zu a) in 2007 ganzjährig Ausbildung, Hauptwohnsitz bei den Eltern, kostenlose Unterbringung am Ausbildungsort, 30 Fahrten nach Hause als Mitfahrer
zu b) 2008 - im Prinzip ähnlich - Hauptwohnsitz weiter bei den Eltern, die Ausbildung wurde im Laufe des Jahres beendet, danach Übernahme und Beschäftigung beim selben AG (also nicht arbeitslos), Nebenwohnung am Arbeitsort, wöchentliche Fahrten nach Hause als Mitfahrer (kann nachgewiesen werden), der Lebensmittelpunkt lag eindeutig am Hauptwohnsitz bei den Eltern (Freundin). In 2009 wurde (wie bereits geplant) dann auch ein Studium an einem dritten Ort in der Nähe des Hauptwohnsitzes aufgenommen, was ja auch für den Lebensmittelpunkt bei den Eltern spricht, oder.
Meine Frage jetzt nochmal konkret: Können die Fahrten nach Hause im Rahmen der EP geltent gemacht werden, auch wenn diese nur als Mitfahrer durchgeführt wurden? Im Normalfall, also bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht das ja auch und das dürfte doch in meinem Fall genauso gelten, oder?
Vielen Dank im Voraus
sunset100
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Hallo,
quote:Ja, das sehe ich genau so. Bei der Pendlerpauschale (die ich hier für anwendbar halte) ist es - im Gegensatz zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung - egal, wie gefahren wird (Auto, Bahn, Mitfahrer, etc.); allerdings bis maximal 4.500 Euro.
Können die Fahrten nach Hause im Rahmen der EP geltent gemacht werden, auch wenn diese nur als Mitfahrer durchgeführt wurden? Im Normalfall, also bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geht das ja auch und das dürfte doch in meinem Fall genauso gelten, oder?
Die b)-Frage verstehe ich immer noch nicht. Es macht überhaupt keinen Unterschied, ob es eine Ausbildung oder eine normale Beschäftigung ist.
MfG Stefan
danke Stefan, mal sehen ob das FA das auch so sieht.
Ich hatte die Unterscheidung nur vorgenommen, falls es von Bedeutung gewesen wäre. Hatte gedacht, dass die Ausbildung vielleicht im Hinblick auf den Lebensmittelpunkt anders beurteilt wird als das AV.
Da dem ja wohl nicht so ist, ist b=a.
Danke nochmal, werde die Raktion des FA dann mal mitteilen.
MfG sunset100
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