Ich bin 2004 auf Montage gewesen -fast ununterbrochen an ein und
dem selben Ort 320 km von zu
Hause entfernt
-die An-und Abreise erfolgt Mo +
Fr mit dem Firmenwagen. Dieser
Wagen wird von mir nicht privat
genutzt.
Meine Frage: Kann ich in meiner
Steuererklärung die An- und Abreise pauschal geltend machen? Und stimmt es, das ich Verpflegungskosten nur für die ersten 3 Monate geltend machen
kann?
Vielen Dank im Voraus!
Fahrtkosten - Kann ich in meiner Steuererklärung die An- und Abreise pauschal geltend machen?
10. Februar 2005
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Frage vom 10. Februar 2005 | 17:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten - Kann ich in meiner Steuererklärung die An- und Abreise pauschal geltend machen?
#1
Antwort vom 11. Februar 2005 | 09:32
Von
Status: Unbeschreiblich (50077 Beiträge, 17546x hilfreich)
Die An- und Abreise kannst Du nicht geltend machen, da Dir der Wagen kostenlos für diese Fahrten zur Verfügung gestellt wurde.
Die Verpflegungsmehraufwendungen kannst Du nur für die ersten 3 Monate geltend machen, natürlich auch nur abzüglich eventueller Arbeitgeber-Erstattungen.
Nach 3 Monaten handelt es sich um eine doppelte Haushaltsführung. Unterkunftskosten, soweit sie vom Arbeitgeber nicht erstattet werden, können also weiter geltend gemacht werden.
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