Hallo,
wir haben auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes den Fahrtkostenfreibetrag für 2009 eintragen lassen.
Nun mache ich gerade die Einkommensteuererklärung für 2009 und komme zu dem Feld Fahrtkosten.
1. Muss ich sie da nun nochmal eintragen?
2. Durch die Kurzarbeit hat man nun ja effektiv weniger Fahrten 2009 gehabt, als auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Wo muss ich dies angeben?
3. Ich habe einen HomeOffice-Job, muss aber immer wieder in die Firma. Leider weiß ich nicht mehr, wann ich 2009 dort war und wie oft.
Wie kann ich das nun machen? Meldet mein Arbeitgeber, wie oft ich da war?
Gruß und Danke
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Fahrtkosten Lohnsteuerfreibetrag + Steuererklärung
29. Mai 2010
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Frage vom 29. Mai 2010 | 09:54
Von
Status: Beginner (124 Beiträge, 6x hilfreich)
Fahrtkosten Lohnsteuerfreibetrag + Steuererklärung
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#1
Antwort vom 30. Mai 2010 | 11:29
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
Du musst in der Steuererklärung (Anlage N) die tatsächlichen Fahrten zum Arbeitgeber angeben. Wenn der eingetragene Freibetrag höher war, wird das Finanzamt das korrigieren.
Wegen deiner Fahrten: FRag mal deinen Arbeitgeber, vielleicht hat er Unterlagen (z.B. Zeiterfassung), aus denen deine Besuche hervorgehen.
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei ist, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Zu hoher Freibetrag + Kurzarbeitergeld führt vermutlich zu einer Steuernachzahlung.
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