Hi Ihr!!
Mal ne Frage:
Wenn ich mit meinem priv. PKW etwas für die Firma hole/wegbringe, bekomme ich, wenn ich eine Spesenabrechnung mache, das Geld für die KM zurück.
Also, wenn ich z.B. Post wegbringe oder Briefmarken hole. Dann trage ich meine zB. 10 KM ein und bekomme dann 3 Euro am Monatsende wieder.
So, ..... wenn ich meine Steuererklärung mache, muss ich diese Pauschalen Angaben ja auch eintragen. sprich meine 3 Euro, die ich als Fahrtgeld wiederbekommen habe!
Diese wird mir ja dann irgendwie abgezogen.
Und das wäre ja nicht fair, weil ich die KM ja für dei Fa. gefahren bin, oder seh ich das falsch?
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"*Smile for a better Day...:)*
*Einsamkeit ist der Feind des Menschen*"
Fahrtkosten = Pauschale?
19. April 2005
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Frage vom 19. April 2005 | 16:34
Von
Status: Lehrling (1258 Beiträge, 187x hilfreich)
Fahrtkosten = Pauschale?
#1
Antwort vom 19. April 2005 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (50011 Beiträge, 17522x hilfreich)
Da siehst Du was falsch.
Die 3 Euro musst Du nirgendwo eintragen. Dann darfst Du die Fahrten natürlich auch nicht als Werbungkosten geltend machen.
Andererseits könntest Du hingehen und hier die tatsächlichen Kilometerkosten ansetzen. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und dder Erstattung kannst Du dann noch zusätzlich als Werbungskosten geltend machen. Bei solchen Kleinbeträgen lohnt sich aber der Aufwand für die Berechnung nicht. Die meisten Autos kann man nämlich nicht für 30ct/km fahren.
Du verwechselst das Ganze wahrscheinlich mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
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