Fahrtkosten vom Nebenwohnsitz bei gemeinsamer Ehewohnung

6. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrtkosten vom Nebenwohnsitz bei gemeinsamer Ehewohnung

Hallo,
ich habe letztes Jahr geheiratet. Bisher wurden meine Fahrtkosten auch vom Nebenwohnsitz zur Arbeit gezahlt und nicht nur vom Hauptwohnsitz aus. Jetzt habe ich meine Steuererklärung (gemeinsame Veranlagung) erhalten und wurde darauf hingewiesen, dass ab 2009 nur noch die Fahrt Wohnung/Arbeitsstätte erstattet wird vom Hauptwohnsitz aus. Begründung gemeinsame Wohnung der Ehegatten.
Der Nebenwohnsitz (ehemals Hauptwohnsitz) wird jedoch regelmäßig aufgesucht (Familie, Arztbesuche, Vereinszugehörigkeit etc). Würde ein Einspruch zum Erfolg führen und wenn ja, wie soll ich den Einspruch konkret formulieren.
Meiner Meinung nach, kann doch nur eine gemeinsame Wohnung mit Ehegatten keine Begründung sein, dass ich die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte nicht mehr vom Nebenwohnsitz gezahlt bekomme? Ich zahle bei meinem Nebenwohnsitz doch z.B. Müllgebühren (auch wenn ich dort keine eigene Wohnung habe, aber gemeldet bin). Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Entfernungspauschale kann von dem Wohnsitz aus geltend gemacht werden, der der Arbeitsstätte am nächsten liegt. Ausnahmsweise kann die Entfernungspauschale auch von dem Wohnsitz geltend gemacht werden, an dem der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Bei Ehegatten ist das der gemeinsame Wohnsitz.

Warum der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einem Ehepaar nicht dort ist, wo die eigene Familie (=Ehefrau) lebt, dürfte wohl kaum zu begründen sein. Wenn es tatsächlich so sein sollte, warum hast Du dann geheiratet?

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#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wenn die Hauptwohnung näher am Arbeitsplatz liegt als deine Nebenwohnung,
obwol du ja schon selbst schreibst, daß du da nur noch gemeldet bist und keinen eigenen Haushalt führst, wird das Finanzamt konzequenter weise
nur die Fahrtkosten vom Hauptwohnsitz mit eigenen Haushalt berücksichtigen.
Das aufsuchen des Elternhauses, oder einer ehemaligen Wohngemeinschaft, mußt du schon selbst finanzieren.


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