Fahrtkosten????

11. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
JeMiLi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten????

Hallo Ihr lieben, eine 20 Jährige braucht dringend einen Rat ;)

Und zwar, werde ich ab Montag einen neuen Job antreten. Der liegt 40 km (einfach) von meiner Wohnung entfernt. Ich bekomme ein Brutto Gehalt von 1061,67 Euro (netto bleiben ca. 816 Euro)und wollte nun wissen ob ich von meinen Monatlichen Fahrtkosten einen Teil absetzen kann?? wenn ja wie und was muss ich tun um meine kosten nachzuweisen? denn die Monatlichen Kosten wären schon sehr viel für mein geringes Gehalt. :(

Danke euch schon mal

viele Grüße





8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JeMiLi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hmm mag keiner was zu sagen??? wär echt wichtig

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#2
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 69x hilfreich)

Fahrtkosten sind Werbungskosten.

Wenn Du mit dem Auto zur Arbeit fährst, kannst Du die für die ersten 20 km nichts geltend machen.
Ab dem 21. km sind es 30 Cent pro Entfernungs-km
d.h. Du kannst nicht die fahrenen km sondern nur die einfache Entfernung zu Grunde legen.

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#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

Hy JeMiLi,

sind somit laut [@nachtschwärmer] Gesetz, gerade mal 6.- Euro/Arbeitstag....
Aug 15 Tage
Sept 20 Tage
Okt 22 Tage
Nov 22 Tage
Dez 19 Tage

98 Tage bis Jahresende, bei einer 5-Tage-Woche x 6.- Eur somit 588.- Euro

Um überhaupt etwas absetzen zu können, noch in diesem Jahr, müsstest Du einen Lohnsteuerermässigungsausgleich beantragen...

Aber Achtung!

Es zählen nur Werbungskosten über 920.- Euro - die Antragsgrenze - mit;

somit müsstest Du zu den 588.- Euro noch zusätzlich mindestens 332.- Euro an Werbungskosten nachweisen können (Bewerbungskosten, Tele-Fax-Internetkosten, Gewerkschaft, Kto-Geb., Berufskleidung, Reinigungskosten, etc. ...)aber dies zählt dann auch ab Jan ds. Jahres mit

Wenn dieser LST-Erm-Antrag im August gestellt wird, und Du tatsächlich etwas angerechnet bekommst, verteilt sich das 'Angerechnete' auf die folgenden Monate Sept-Dez, für die Du dann weniger LSt bezahlen musst.

Aber, ob sich der Aufwand für gerade mal 24 Euro Steuern im Monat lohnt, bleibt dann Dir überlassen....

Ein Wechsel zu einer billigen GKV (statt bsp. 14,1% - 12%), spart bei Deinen 1067 Eur über 11.20 Eur Netto!


Gruss vom Strand

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50246 Beiträge, 17588x hilfreich)

In diesem Jahr bringen die Fahrtkosten noch gar nichts, wie @Sailor2006 schon richtig vorgerechnet hat.

Im gesamten Jahr (12 Monate) kommst Du dann auf ca. 1.380€, d.h. 460€ oberhalb des Werbungskostenpauschbetrages. Wenn nicht noch weitere Werbungskosten vorliegen, dann kannst Du Dir das aber auch nicht als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen, weil der Mindestbetrag dafür 600€ ist. Die Fahrtkosten kannst Du dann erst im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Bei einem Bruttogehalt von 1061€ und einem Arbeitsbeginn im August bekommst Du übrigens im Rahmen einer Einkommensteuererklärung ohnehin sämtliche gezahlten Steuern wieder erstattet. Die Fahrtkosten bringen auch aus diesem Grund im Jahr 2007 steuermäßig nichts.

Erst ab 2008, wenn Du ein komplettes Jahr gearbeitet hast, führen die Fahrtkosten zu Steuerersparnissen.

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#5
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

Ich gehe mal ernstlich davon aus, dass die Kürzung der Fahrtkostenpauschale das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht übersteht. Sogar die FG`s (alle bis auf das in BW) halten diese Regelung für verfassungswidrig.

Für eine Berücksichtigung im LSt-Ermässigungsverfahren sehe ich allerdings auch schwarz. Bis das Urteil kommt ist das obsolet.

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#7
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 347x hilfreich)

Du meintest sicher, dass es keinen Lohnsteuerjahresausgleich gibt, LSt-Ermäßigungsverfahren nennt man auch den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.

Das gibts doch noch oder?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50246 Beiträge, 17588x hilfreich)

Ja klar gibt es das noch.

Auf dem notwendigen Antrag steht jedenfalls 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung'.

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