Fahrtkosten absetzen Lohnsteuer

5. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
123-mcihi19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten absetzen Lohnsteuer

Hallo liebes Forum,

trotz vieler Beiträge im Internet konnte ich auf meine Frage nie die passende Antwort finden :)

Ich habe einen Arbeitsweg (einfache Strecke) von 97km. Die ersten 7km lege ich mit dem Privat-PKW zum Bahnhof zurück, danach steige ich in den ICE 1. Klasse.
Es sind 220 Arbeitstage bei mir.

Bei meinem bisherigen Forschungserfolg im Netz konnte ich folgendes herausfinden:
Die Grenze der Pendlerpauschale liegt bei 4500€. Fahrten zum Bahnhof können zusätzlich berechnet werden.

Das würde in meinem Fall heißen:
7 * 220 * 0,30€ = 462€
90 * 220 * 0,30€ = 5940€ -> die Jahreskarte für die erste Klasse liegt bei 4980€.
Das hier die Begrenzung von 4500€ greift müsste als Pendlerpauschale insgesamt 462€ + 4500€ angesetzt werden können.

An einem groben Beispiel gesehen wurde über das Jahr 2019 eine Lohnsteuer in Höhe von 8000€ gezahlt. Werden die oben berechneten 4962€ dann zu den 8000€ gegengerechnet, sodass man den Betrag von knapp 5000€ zurückerhält von der Steuer?

Vielen Dank für Eure Hilfe :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Werden die oben berechneten 4962€ dann zu den 8000€ gegengerechnet, sodass man den Betrag von knapp 5000€ zurückerhält von der Steuer? Nein, werden sie nicht - die werden vom Einkommen abgezogen. Merken Sie sich mal eins: Niemals, wirklich niemals kriegt man irgendwas 1:1 vom Finanzamt erstattet. Insofern sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht lieber eine BC 100 für die 2. Klasse kaufen... Und übrigens wird die Pendlerpauschale immer anhand der Entfernung auf der Straße berechnet - das kann insofern eine völlig andere Kilometerzahl sein.

-- Editiert von muemmel am 05.02.2020 19:56

-- Editiert von muemmel am 05.02.2020 19:58

-- Editiert von muemmel am 05.02.2020 19:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Rechnen wir doch mal aus, was Sie tatsächlich wiederkriegen: 8.000 Euro Steuern in Klasse 1 deuten auf ca. 46.000 Euro Jahreseinkommen hin - der Grenzsteuersatz läge also bei 35 %. Und dann nehmen wir mal 5.000 Euro Pendlerpauschale als gegeben hin. Davon können Sie 1.000 Euro wegen der Werbungskostenpauschale streichen. Und von den restlichen 4.000 Euro kriegen Sie 35 % = 1.400 Euro wieder (plus 80 Euro Soli plus ggf. 120 bis 130 Euro Kirchensteuer).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
123-mcihi19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für Eure Antworten :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
Das hier die Begrenzung von 4500€ greift müsste als Pendlerpauschale insgesamt 462€ + 4500€ angesetzt werden können.


Mindestens absetzbar sind aber die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, hier also 4.980€.

0x Hilfreiche Antwort

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