Fahrtkosten absetzen!

3. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten absetzen!

Hallo,

soweit ich das herauslesen kann, darf ich im Jahr 2021 - ab den 21 Kilometer = 35ct. absetzen!
und im Jahr 2022 - ab den 21 Kilometer = 38ct.!

Ist das so korrekt?

Was verlangt das Finanzamt von mir, falls sie es überprüfen möchten!?

Ich hätte als Fotograf, einen Vertraglichen Nachweiss, den ich mit den Kunden abschließe.
Da sind die Fahrtziele vermerkt!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5114 Beiträge, 1221x hilfreich)

Sie sind doch selbständig?
Da gelten 30 Cent je Fahrkilometer.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Sie sind doch selbständig?


Ja Selbständig als Fotograf! Okay nur 30ct ? Egal wie viele KM ich fahre?

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2177 Beiträge, 749x hilfreich)

Die 30 Cent gibt es je tatsächlich gefahrenen km.
Die erhöhte Km-Pauschale bei Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte gilt je Entfernungskilometer.

Wenn Du also 40 km hin und 40 km zurück fährst kannst Du 80*30 Cent ansetzen.
Ein Arbeitnehmer, der 40 km zur Arbeit hin und wieder zurück fährt kann 20*30 Cent und 20*35 Cent ansetzen.

Zitat (von Lars19863):
Egal wie viele KM ich fahre

Solange Du nachweisen kannst, dass die beruflich bedingt waren, ja.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5114 Beiträge, 1221x hilfreich)

Sollte der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, ist er notwendiges Betriebsvermögen und sämtliche Aufwendungen sind Betriebsausgabe. In dem Fall ist umgekehrt die private Nutzung zu versteuern.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lars19863
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Sollte der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, ist er notwendiges Betriebsvermögen und sämtliche Aufwendungen sind Betriebsausgabe. In dem Fall ist umgekehrt die private Nutzung zu versteuern.


Es ist nicht mein Auto, ich leihe mir nur das aus! Wie funktioniert das dann?

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7935 Beiträge, 1630x hilfreich)

https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Privates-Auto-fuer-die-Selbstaendigkeit-nutzen-__f596386.html

Lieber Lars. Nimm Dir einen Steuerberater

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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