Hallo,
soweit ich das herauslesen kann, darf ich im Jahr 2021 - ab den 21 Kilometer = 35ct. absetzen!
und im Jahr 2022 - ab den 21 Kilometer = 38ct.!
Ist das so korrekt?
Was verlangt das Finanzamt von mir, falls sie es überprüfen möchten!?
Ich hätte als Fotograf, einen Vertraglichen Nachweiss, den ich mit den Kunden abschließe.
Da sind die Fahrtziele vermerkt!
Fahrtkosten absetzen!
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sie sind doch selbständig?
Da gelten 30 Cent je Fahrkilometer.
ZitatSie sind doch selbständig? :
Ja Selbständig als Fotograf! Okay nur 30ct ? Egal wie viele KM ich fahre?
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Die 30 Cent gibt es je tatsächlich gefahrenen km.
Die erhöhte Km-Pauschale bei Fahrten Wohnung-erste Tätigkeitsstätte gilt je Entfernungskilometer.
Wenn Du also 40 km hin und 40 km zurück fährst kannst Du 80*30 Cent ansetzen.
Ein Arbeitnehmer, der 40 km zur Arbeit hin und wieder zurück fährt kann 20*30 Cent und 20*35 Cent ansetzen.
ZitatEgal wie viele KM ich fahre :
Solange Du nachweisen kannst, dass die beruflich bedingt waren, ja.
Sollte der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, ist er notwendiges Betriebsvermögen und sämtliche Aufwendungen sind Betriebsausgabe. In dem Fall ist umgekehrt die private Nutzung zu versteuern.
ZitatSollte der PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, ist er notwendiges Betriebsvermögen und sämtliche Aufwendungen sind Betriebsausgabe. In dem Fall ist umgekehrt die private Nutzung zu versteuern. :
Es ist nicht mein Auto, ich leihe mir nur das aus! Wie funktioniert das dann?
https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Privates-Auto-fuer-die-Selbstaendigkeit-nutzen-__f596386.html
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