Fahrtkosten absetzen als nur Fahrzeughalter

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten absetzen als nur Fahrzeughalter

Hallo,
Ich wollte fragen, ob man auch Fahrtkosten absetzen von der Steuer absetzen kann, wenn man nur der Fahrzeughalter vom Auto ist (und damit auch die Kosten) aber nicht der Eigentümer (studierende Tochter ist Eigentümerin) Es geht um Privatfahrtkosten mit dem behinderten Bruder (aussergewöhnliche Belastungen). Kann der Fahrzeughalter, der schon ein eigenes Auto hat, auch diese Kosten absetzen, oder geht es nur, wenn er auch der Eigentümer ist?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Und warum führt man die Fahrten nicht mit dem eigenen Auto durch?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war jetzt nicht die Frage, sondern die Frage, ob man als Fahrzeughalter auch die Fahrtkosten absetzen kann, da man diese auch hat, ohne den Eigentümer zu sein.
Grund : das eigene Auto wird vor allem für die Arbeit benutzt und es ist oft vorgekommen, dass die große Schwester den Bruder irgendwohin fährt.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Klartext01):
es ist oft vorgekommen, dass die große Schwester den Bruder irgendwohin fährt.
Sie wollen also Kosten geltend machen, die bei Ihnen gar nicht angefallen sind? §§370, 378 AO

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Zitat (von Klartext01):
es ist oft vorgekommen, dass die große Schwester den Bruder irgendwohin fährt.
Sie wollen also Kosten geltend machen, die bei Ihnen gar nicht angefallen sind? §§370, 378 AO

taxpert


Doch! Wie im Eingangthread geschildert, trägt der Fahrzeughalter alle Kosten (Kfz Steuer, Versicherung, Reparaturen, Benzin), da Tochter noch studiert!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Für mich ist der Sachverhalt unverständlich.

Mal ein paar Begriffe:
- Eigentümer: Ist derjenige, der das Fahrzeug gekauft hat / im Kaufvertrag steht.
- Besitzer: Ist derjenige, der zur Zeit mit dem Auto fährt.
- Halter: Ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Dessen Name also in den Zulassungsbescheinigungen I und II steht (und normalerweise auch die Kfz-Steuer zahlt).
- Versicherungsnehmer: Ist derjenige, der die Versicherung für das Fahrzeug abschließt. Kann unterschiedlich vom Halter sein.

Also bitte erstmal zuordnen, wer bei Ihnen was ist. Und dann nochmal den Sachverhalt schildern, wer wen wohin fährt und wer das steuerlich geltend machen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Für mich ist der Sachverhalt unverständlich.

Also bitte erstmal zuordnen, wer bei Ihnen was ist. Und dann nochmal den Sachverhalt schildern, wer wen wohin fährt und wer das steuerlich geltend machen möchte.


Eigentümer ist die studierende Tochter. Halter und Versicherungsnehmerist der Vater. Beide fahren das Auto.
Der Vater und Halter möchte die Privatfahrten mit dem behinderten Sohn (aussergewöhnliche Belastungen absetzen. Sowohl er als auch die Tochter sind je nach Situation mit dem behinderten Sohn mit dem Auto gefahren kder auf eine Begleitung angewiesen ist).
Geht das? (der Vater hat auch ein eigenes Auto, das er vorrangig beruflich benutzt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Lebt der behinderte Sohn mit Ihnen in einem Haushalt? Erhalten Sie noch Kindergeld für den Sohn? Hat der Sohn einen Pflegegrad oder GdB?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Lebt der behinderte Sohn mit Ihnen in einem Haushalt? Erhalten Sie noch Kindergeld für den Sohn? Hat der Sohn einen Pflegegrad oder GdB?


Ja zu allen drei Fragen.. GdB 100%, Merkzeichen B, G, H

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat jemand eine Antwort für mich?

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