Fahrtkosten als Student

25. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.06.2022 18:41:11
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten als Student

Ich hätte folgende Frage.
Gelten eine Werkstudententätigkeit, ein Pflichtpraktikum und ein Auslandssemester (Kurse wurden von der Uni anerkennt) als erste oder als zweite Tätigkeitsstätte, wenn es um die Verpflegungspauschale und um die Fahrtkosten geht?

Außerdem kann man an der Uni ja zusätzliche freiwillige Seminare belegen, die man nicht zwingend belegen muss, aber dennoch gut für den Lebenslauf sind, z.B. Computerkurse usw. Hierzu die gleiche Frage, kann man hier die Verpflegungspauschale geltend machen und die doppelten Fahrtkosten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Uni ist grds. erste Tätigkeitkeitsstelle. Zum Thema Ausland gibt es eine BFH ENtscheidung VI R 3/18:Studierende, die ein Zweitstudium absolvieren, können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandssemesters oder Praxissemesters sowie eines Praktikums als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann, wenn die Studienordnung dies verpflichtend vorsieht. Die Studierenden begründen an der anderen Hochschule keine weitere erste Tätigkeitsstätte.

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#2
 Von 
guest-12327.06.2022 18:41:11
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, das hätte ich dazu schreiben sollen: Ich bin im Master.

Ich bin für das Pflichtpraktikum umgezogen (circa 60 km von der Hochschule entfernt, ein Weg). Verstehe ich das richtig, dass ich denn die doppelten Fahrtkosten geltend machen kann, Verpflegungsmehraufwand & evtl. sogar Übernachtungen? Die Fahrtkosten aber dann ab da, wo ich wirklich gefahren bin bzw. eben von da ab, wo ich wirklich gewohnt habe während meinem Praktikum, richtig?
Kann ich dann auch die Umzugskostenpauschale nutzen? Ich musste nach dem Praktikum ja wieder zurück in die Nähe meiner Hochschule ziehen.

& wie ist das mit dem Auslandssemester? Es war kein verpflichtendes Auslandssemester laut Studienordnung, aber es war sozusagen Pflicht, dass die Kurse in der Theorie anerkennt werden können. Ist glaube bei jedem Erasmus-Semester so. Reicht das dann aus um die Verpflegungskostenpauschale usw zu nutzen?

Für Fahrten zu Lerngruppen gilt das gleiche oder? Ich bin in meinem Auslandssemester extrem viel zu einer Projektgruppe gefahren…

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