Fahrtkosten bei Ausbildung

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 81x hilfreich)
Fahrtkosten bei Ausbildung

Hallo, ich habe eine Frage zum Ausfüllen der Steuererklärung 2011:
Auszubildende, volljährig, mit eigenem Haushalt, befindet sich in der ersten Berufsausbildung.
An 142 Tagen ist sie 11 km einfache Strecke zum Ausbildungsplatz unterwegs. Zusätzlich an 79 Tagen je 9 km einfache Strecke zur Berufsschule. Werden diese Fahrtkosten bei den Werbungskosten eingegeben oder aber bei den Ausbildungkosten, d.h. Sonderausgaben
Im letzterem Fall wären ja schließlich die Kosten je gefahrenem Km einsetzbar, was eine spürbar bessere Berechnung ergeben würde.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Das sind Sonderausgaben. Ist Ihr Azubigehalt denn so hoch, daß Sie Steuern zahlen? Wenn nicht, hilft Ihnen die steuerliche Abzugsfähigkeit gar nichts...

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das sind Sonderausgaben.
Sorry, aber das ist falsch, es sind alles Werbungskosten. Und zwar einerseits - die 11 km - normale Fahrtkosten (Anlage N 2. Seite oben) und andererseits - die 9 km - Reisekosten (etwas weiter unten im Formular).

Der Unterschied ist: Bei normalen Fahrtkosten nur einfache Strecke (egal wie zurückgelegt), bei Reisekosten Hin- und Rückweg (aber wirklich gefahren).

MfG Stefan

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#3
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 81x hilfreich)

Das Jahresgehalt liegt bei nicht ganz 13000 Euro, dafür wurden 273 Euro Steuern bezahlt. Ich habe aber gerade die Erklärung gefunden: Bei einem Ausbildungsdienstverhältnis - also bezahlte Ausbildung - zählt es als Werbungskosten, ansonsten bei jeder anderen Ausbildung als Sonderausgaben. Schade, dann bekommt sie wohl nicht alles zurück. Aber danke an beide :-)

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-- Editiert drea-w am 16.03.2012 17:39

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

und noch eine Kleinigkeit: Gibt es weitere Werbungskosten? Denn allein die Fahrtkosten liegen nicht über der Pauschale von 1000 Euro (und diese Pauschale hat sie schon bekommen). Die Angabe der Fahrtkosten allein lohnt sich nicht.

MfG Stefan

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#5
 Von 
drea-w
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 81x hilfreich)

Klar ein paar Schulmaterialien musste sie holen, auch 1 oder 2 Bücher, das waren so ca. 60 Euro Aber wie junge Leute so sind, sind die Quittungen wo auch immer. Ein Laptop hat sie sich angeschafft, den sie auch für die Schule und in der Schule verwendet, Kosten waren 480 Euro, aber ob das anerkannt wird????
Sie wird sich wohl mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass sie nicht alles wieder zürück erhält

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14937 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

dann rechnen wir doch mal schnell:

Pendlerpauschale 142*11*0,30=468,60 [Euro)
Reisekosten 79*18*0,30=426,60 [Euro)
Bücher etc. 60 [Euro)
Laptop 480*50%/3=80 [Euro)

Macht in Summe 1035,20 Euro, davon wirken sich prakisch aber nur 35,20 Euro zusätzlich aus. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 17% würde sie - allein aufgrund der Werbungskosten - etwa 6 Euro erstattet bekommen.

Anmerkung: Der Laptop muss über 3 Jahre abgeschrieben werden. Und falls er mitten im Jahr angeschafft wurde(?), dann im ersten Jahr auch nur anteilig. Und die 50% habe ich mal als berufliche Nutzung angesetzt, nach meiner Erfahrung wird das selten beanstandet.

MfG Stefan

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