Hallo,
Ich habe ein paar Fragen zur Abrechnung von Fahrtkosten für das Zweitstudium: Es gab da ja dieses Urteil dass die Universität keine "regelmäßige Arbeitsstätte" ist. Heißt dass jetzt ich kann die Fahrten zur Uni nicht über die Entfernungspauschale abrechnen? Falls ja: Als was trage ich die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die mir durch die Fahrten zur Uni entstanden sind ein? Und für die Fahrten die mit dem Auto getätigt wurden: Muss man Nachweise erbringen dass man für das Auto gezahlt hat, selbst wenn es auf einen selbst gemeldet war? Ich habe im Internet gelesen dass das FA dann manachmal Reperaturrechnungen, TÜV/AU usw. verlangt. Ich habe das Zeug nicht mehr, da ich mein altes Auto verkauft habe und dacht dass ich das nicht mehr brauche... Aber ich habe Kontoaussüge und den Verkaufvertrag. Meint ihr das reicht?
Vielen dank!!
Fahrtkosten bei Zweitstudium
21. Juni 2015
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2015 | 17:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten bei Zweitstudium
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juni 2015 | 21:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16842x hilfreich)
Es gab zum 01.01.2014 eine Gesetzesänderung und danach ist die Uni erste Tätigkeitsstätte und es gilt die Pendlerpauschale. Urteile zur Rechtslage vor diesem Datum sind somit hinfällig.
Und jetzt?
Schon
268.305
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten