Fahrtkosten bei Zweitstudium

21. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
mata_svada
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten bei Zweitstudium

Hallo,

Ich habe ein paar Fragen zur Abrechnung von Fahrtkosten für das Zweitstudium: Es gab da ja dieses Urteil dass die Universität keine "regelmäßige Arbeitsstätte" ist. Heißt dass jetzt ich kann die Fahrten zur Uni nicht über die Entfernungspauschale abrechnen? Falls ja: Als was trage ich die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel die mir durch die Fahrten zur Uni entstanden sind ein? Und für die Fahrten die mit dem Auto getätigt wurden: Muss man Nachweise erbringen dass man für das Auto gezahlt hat, selbst wenn es auf einen selbst gemeldet war? Ich habe im Internet gelesen dass das FA dann manachmal Reperaturrechnungen, TÜV/AU usw. verlangt. Ich habe das Zeug nicht mehr, da ich mein altes Auto verkauft habe und dacht dass ich das nicht mehr brauche... Aber ich habe Kontoaussüge und den Verkaufvertrag. Meint ihr das reicht?

Vielen dank!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16842x hilfreich)

Es gab zum 01.01.2014 eine Gesetzesänderung und danach ist die Uni erste Tätigkeitsstätte und es gilt die Pendlerpauschale. Urteile zur Rechtslage vor diesem Datum sind somit hinfällig.

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