Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
schaetti
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung

Hallo liebe Community und mit dem Steuerwissen Begnadigte,

Ich bin gerade dabei via wiso Steuerspar... meine Steuererklärung für 2019 zu machen.
Folgender Punkt nun, ich führe anerkannte einen doppelten Haushalt.

Nun pendle ich wöchentlich die rd. 200km zum Hauptwohnsitz, dem Lebensmittelpunkt. Also setze ich entsprechend für die tatsächlichen Wochen getätigten Heimfahrten die Kosten an.
In der Regel fahre ich Do. von der Tätigkeitsstätte zum Hauptwohnsitz und Montag Früh direkt zur Tätigkeitsstätte.
Und die Tage im Ort der Tätigkeitsstätte hab ich einen sehr geringen Arbeitsweg (10 km).

Kann ich hier dann nur die wöchentlichen Heimfahrten ansetzen... Oder auch die Fahrt Montagfrüh zur Tätigkeitsstätte (Donnerstag Abend zurück?) die ja deutlich weiter ist selbstverständlich.
Oder ist das mit der Familienheimfahrt bereits abgegolten? Doch eigentlich fehlt mir dann ja noch zu geltend machender Arbeitsweg, zumindest denk ich mir das im Moment.

Vielen Dank für eure Antworten vorab.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Oder ist das mit der Familienheimfahrt bereits abgegolten?


Du kannst die gleiche Fahrt natürlich nicht doppelt absetzen. Wenn Du eine Familienheimfahrt geltend machst, dann scheidet die Entfernungspauschale für diese Fahrt aus.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schaetti
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das ist natürlich richtig - das ich keine Fahrt doppelt absetzen darf.

Hab gestern nochmal genau nachgedacht und Fälle nachgelesen. Für mich wäre doch eig. die Fahrt vom Hauptwohnsitz eine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Di - Do. setzte ich die Fahrt vom Zweitwohnsitz ab. und Do Abend sozusagen sind es Heimfahrten die ich absetzen könne.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Für die wöchentlichen Familienheimfahrten kannst du die Entfernungspauschale mit 0,30 € pro Entfernungskilo­meter ansetzen.
Ebenso für die täglichen Fahrten vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte.

Da du 4 Tage pro Woche an deinem Arbeitsort bist, kannst du 1 x 200 km (Montag) und 3 x 10 km (Dienstag bis Donnerstag) ansetzen.
Die "Rückfahrten" sind mit der Entfernungspauschale bereits abgegolten.

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