Fahrtkosten eines Zweitstudiums als Werbungskosten

17. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Happyclappy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten eines Zweitstudiums als Werbungskosten

Liebes Forum!

Ich möchte für mein nebenberufliches Zweitstudium die Fahrtkosten (entweder hin und rück als Reisekosten oder nur hin als Entfernungspauschale) als Werbungskosten absetzen.

Einige Wochen des Jahres war ich beruflich veranlasst nicht am Wohnsitz, wofür auch Verpflegungsmehraufwand abgesetzt wird. Kann ich für diese Zeit die Anfahrt von der weiter entfernten Arbeitsstelle zur Uni (ca. einmal pro Woche) absetzen?

Außerdem: wenn ich mich für die Reisekosten (Hin und zurück) entscheide: muss ich nachweisen, dass ich die Strecke mit dem eigenen Auto gefahren bin? Wenn ja, wie?

Vielen Dank für eure Hilfe.

-- Editiert von Happyclappy am 17.11.2020 10:03




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50038 Beiträge, 17530x hilfreich)

Du bist also für Deinen Hauptjob auswärts tätig gewesen und während dieser Auswärtstätigkeit vom Ort, wo die Auswärtstätigkeit ausgeübt wurde einmal wöchentlich zur Uni und wieder zurück gefahren?

Nach meiner Auffassung sind das keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle, da Du ja nicht von Deiner Wohnung aus dort hingefahren bist. Daher können diese Fahrten als Reisekosten abgesetzt werden.

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#2
 Von 
Happyclappy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du bist also für Deinen Hauptjob auswärts tätig gewesen und während dieser Auswärtstätigkeit vom Ort, wo die Auswärtstätigkeit ausgeübt wurde einmal wöchentlich zur Uni und wieder zurück gefahren?

Nach meiner Auffassung sind das keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle, da Du ja nicht von Deiner Wohnung aus dort hingefahren bist. Daher können diese Fahrten als Reisekosten abgesetzt werden.


Vielen Dank! Ich setze also die Fahrten von der Auswärtstätigkeitsstelle zur Universität als Reisekosten ab.
Muss ich diese Fahrten in irgendeiner Form nachweisen, wenn ja, wie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50038 Beiträge, 17530x hilfreich)

Zitat:
Muss ich diese Fahrten in irgendeiner Form nachweisen


Da musst Du abwarten, ob das Finanzant einen solchen Nachweis anfordert. Je länger die Strecke, desto höher die Wahrscheinlichkeit.

1x Hilfreiche Antwort

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