Hallo liebe Forengemeinde!
Ich arbeite als Angestellter im Gesundheitswesen.
An einem normalen Arbeitstag fahre ich mit meinem privaten PKW zu meiner Arbeitsstätte, von dort werden dann mit einem Firmenwagen Patienten zu Hause besucht.
Circa 4 mal im Monat habe ich Rufdienst.
Bei meinem Einsatz während dieses Rufdienstes ist ebenfalls vorgesehen, zu meiner Arbeitsstätte zu fahren, und ab da den Firmenwagen zu benutzen.
Nun gibt es aber Situationen, in denen ich keine Lust habe, den Firmenwagen immer abzuholen und zu Dienstende zurückzubringen, sondern einfach mit meinem Privatwagen direkt von zu Hause fahren möchte, da dies einfacher für mich ist.
Da mein Arbeitgeber mir nicht meine Fahrtkosten mit dem privaten PKW erstattet (mit der Argumentation ich hätte ja hierfür den Firmenwagen).
habe ich vor, diese Fahrtkosten für meine Patientenbesuche via Kilometerpauschale in der Steuererklärung abzusetzen.
Hierzu habe ich 2 Fragen:
1) kann ich die Fahrtkosten für Patientenbesuche im Rufdienst mit dem eigenen PKW tatsächlich von der Steuer absetzen, selbst wenn mir hierfür eigentlich ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird?
2) Falls ja, würde ich dies als Reisekosten definieren und die tatsächlichen gefahrenen Kilometer absetzen. Ist dies Korrekt?
3) wie Weise ich diese Fahrten dem Finanzamt gegenüber nach? Benötige ich hierfür ein Fahrtenbuch?
Lieben Dank und liebe Grüsse, Stefan
-- Editiert von sauerstoffsiggi am 03.05.2019 18:42
Fahrtkosten mit privatem PKW statt mit Firmenwagen
3. Mai 2019
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Frage vom 3. Mai 2019 | 18:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten mit privatem PKW statt mit Firmenwagen
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#1
Antwort vom 3. Mai 2019 | 18:53
Von
Status: Master (4878 Beiträge, 1175x hilfreich)
Zitat1) kann ich die Fahrtkosten für Patientenbesuche im Rufdienst mit dem eigenen PKW tatsächlich von der Steuer absetzen, selbst wenn mir hierfür eigentlich ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird? :
Ja!
Zitat2) Falls ja, würde ich dies als Reisekosten definieren und die tatsächlichen gefahrenen Kilometer absetzen. Ist dies Korrekt? :
Ja!
Zitat3) wie Weise ich diese Fahrten dem Finanzamt gegenüber nach? Benötige ich hierfür ein Fahrtenbuch? :
Nein, es reicht eine Einzelaufstellung, die ggf. durch Ihren Arbeitgeber bestätigt werden müsste.
#2
Antwort vom 3. Mai 2019 | 19:13
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort, darf ich noch eine Frage stellen?
Zitat.Nein, es reicht eine Einzelaufstellung, die ggf. durch Ihren Arbeitgeber bestätigt werden müsste :
In medizinischen Berufen ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Dem Finanzamt einen Nachweis mit Zieladressen zu zeigen, könnte daher kritisch sein, aus selbigem Grund wird mir mein Arbeitgeber vermutlich nichts gegenzeichnen.
Einige führen lt Internet wohl ein Fahrtenbuch, in dem patientenbezogene Daten getrennt aufbewahrt werden.
Da ich ja aber im Fahrtenbuch sämtliche Fahrten meines PKW aufzeichnen muss ( auch die privaten) ,wird es wieder kompliziert.
Hätten Sie noch eine Idee wie man die angefallenen Kosten legal absetzen könnte?
Herzliche Grüße
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#3
Antwort vom 3. Mai 2019 | 19:33
Von
Status: Master (4878 Beiträge, 1175x hilfreich)
ZitatIn medizinischen Berufen ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet. :
Dem Finanzamt einen Nachweis mit Zieladressen zu zeigen, könnte daher kritisch sein, aus selbigem Grund wird mir mein Arbeitgeber vermutlich nichts gegenzeichnen.
Googeln Sie hierzu "Berufsgeheimnisträger" und "Finanzamt"
ZitatHätten Sie noch eine Idee wie man die angefallenen Kosten legal absetzen könnte? :
Sie können eine Aufstellung über die mit dem privaten PKW durchgeführten dienstlichen Fahrten erstellen. Allerdings haben Sie die Beweislast. Fordert das FA weitere Nachweise - gerade weil Ihnen grds. einen Firmenwagen zur Verfügung steht - und Sie können diese nicht vorliegen, werden die Werbungskosten evtl. gestrichen.
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