Fahrtkosten mit privatem PKW statt mit Firmenwagen

3. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
sauerstoffsiggi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten mit privatem PKW statt mit Firmenwagen

Hallo liebe Forengemeinde!

Ich arbeite als Angestellter im Gesundheitswesen.
An einem normalen Arbeitstag fahre ich mit meinem privaten PKW zu meiner Arbeitsstätte, von dort werden dann mit einem Firmenwagen Patienten zu Hause besucht.

Circa 4 mal im Monat habe ich Rufdienst.
Bei meinem Einsatz während dieses Rufdienstes ist ebenfalls vorgesehen, zu meiner Arbeitsstätte zu fahren, und ab da den Firmenwagen zu benutzen.

Nun gibt es aber Situationen, in denen ich keine Lust habe, den Firmenwagen immer abzuholen und zu Dienstende zurückzubringen, sondern einfach mit meinem Privatwagen direkt von zu Hause fahren möchte, da dies einfacher für mich ist.
Da mein Arbeitgeber mir nicht meine Fahrtkosten mit dem privaten PKW erstattet (mit der Argumentation ich hätte ja hierfür den Firmenwagen).
habe ich vor, diese Fahrtkosten für meine Patientenbesuche via Kilometerpauschale in der Steuererklärung abzusetzen.

Hierzu habe ich 2 Fragen:

1) kann ich die Fahrtkosten für Patientenbesuche im Rufdienst mit dem eigenen PKW tatsächlich von der Steuer absetzen, selbst wenn mir hierfür eigentlich ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird?
2) Falls ja, würde ich dies als Reisekosten definieren und die tatsächlichen gefahrenen Kilometer absetzen. Ist dies Korrekt?
3) wie Weise ich diese Fahrten dem Finanzamt gegenüber nach? Benötige ich hierfür ein Fahrtenbuch?


Lieben Dank und liebe Grüsse, Stefan

-- Editiert von sauerstoffsiggi am 03.05.2019 18:42

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von sauerstoffsiggi):
1) kann ich die Fahrtkosten für Patientenbesuche im Rufdienst mit dem eigenen PKW tatsächlich von der Steuer absetzen, selbst wenn mir hierfür eigentlich ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird?

Ja!

Zitat (von sauerstoffsiggi):
2) Falls ja, würde ich dies als Reisekosten definieren und die tatsächlichen gefahrenen Kilometer absetzen. Ist dies Korrekt?


Ja!
Zitat (von sauerstoffsiggi):
3) wie Weise ich diese Fahrten dem Finanzamt gegenüber nach? Benötige ich hierfür ein Fahrtenbuch?

Nein, es reicht eine Einzelaufstellung, die ggf. durch Ihren Arbeitgeber bestätigt werden müsste.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sauerstoffsiggi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort, darf ich noch eine Frage stellen?



Zitat (von Cybert.):
.Nein, es reicht eine Einzelaufstellung, die ggf. durch Ihren Arbeitgeber bestätigt werden müsste


In medizinischen Berufen ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dem Finanzamt einen Nachweis mit Zieladressen zu zeigen, könnte daher kritisch sein, aus selbigem Grund wird mir mein Arbeitgeber vermutlich nichts gegenzeichnen.
Einige führen lt Internet wohl ein Fahrtenbuch, in dem patientenbezogene Daten getrennt aufbewahrt werden.
Da ich ja aber im Fahrtenbuch sämtliche Fahrten meines PKW aufzeichnen muss ( auch die privaten) ,wird es wieder kompliziert.
Hätten Sie noch eine Idee wie man die angefallenen Kosten legal absetzen könnte?

Herzliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von sauerstoffsiggi):
In medizinischen Berufen ist man zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Dem Finanzamt einen Nachweis mit Zieladressen zu zeigen, könnte daher kritisch sein, aus selbigem Grund wird mir mein Arbeitgeber vermutlich nichts gegenzeichnen.

Googeln Sie hierzu "Berufsgeheimnisträger" und "Finanzamt"

Zitat (von sauerstoffsiggi):
Hätten Sie noch eine Idee wie man die angefallenen Kosten legal absetzen könnte?

Sie können eine Aufstellung über die mit dem privaten PKW durchgeführten dienstlichen Fahrten erstellen. Allerdings haben Sie die Beweislast. Fordert das FA weitere Nachweise - gerade weil Ihnen grds. einen Firmenwagen zur Verfügung steht - und Sie können diese nicht vorliegen, werden die Werbungskosten evtl. gestrichen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen