Hallo.
ich bin selbständig. Für die Steuererklärung 2004 habe ich gelesen, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige für die Fahrtkostenpauschale zwischen Wohnung und Arbeitsort nur noch 0,30 Euro für eine einfache Srecke ansetzen dürfen (also nur von Wohnung zur Arbeit und nicht auch für den Rückweg von der Arbeit zur Wohnung).
Stimmt das ??
Danke.
VG
Fahrtkosten: nur noch einfacher Weg ansetzbar ?
31. Januar 2005
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Frage vom 31. Januar 2005 | 12:39
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 5x hilfreich)
Fahrtkosten: nur noch einfacher Weg ansetzbar ?
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#1
Antwort vom 31. Januar 2005 | 13:29
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist das richtig. Das setzt voraus, dass Du als Selbständiger auch eine feste Arbeitsstäte hast.
Warum bist Du der Meinung, dass in diesem Punkt Selbständige anders behandelt werden sollen, als Arbeitnehmer?
#2
Antwort vom 1. Februar 2005 | 12:40
Von
Status: Praktikant (647 Beiträge, 163x hilfreich)
Ausserdem war es doch "immer" so, daß nur die einfache Strecke angesetzt wird.
P.
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