Hallo,
folgende Situation: Freiberufler A beauftragt Freiberufler B mit einer Tätigkeit. Zusätzlich zum Rechnungsbetrag ist vereinbart, dass die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten gegen Vorlage des Tickets rückerstattet werden. Freiberufler A möchte diese Fahrkarten als Betriebsausgabe beim Finanzamt absetzen. Freiberufler B möchte dies aber ebenso tun, damit die erstatteten Ausgaben zum Umsatz, nicht aber zum Gewinn zählen. Ein und dieselbe Rechnung kann aber nicht beim Finanzamt von zwei Personen abgesetzt werden.
Meiner Einschätzung nach kann dies so gelöst werden, dass Person B der Person A eine Rechnung ausstellt, in der die Fahrtkosten im Rechnungsbetrag enthalten sind. Diese gesamte Rechnung setzt Person A dann beim Finanzamt ab, während Person B die Fahrkarten absetzt.
Stimmt diese Einschätzung? Danke für eure Meinungen!
Fahrtkostenabrechnung zwischen zwei Freiberuflern
24. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2018 | 20:11
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrtkostenabrechnung zwischen zwei Freiberuflern
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. September 2018 | 06:55
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Auch wenn ich den Gedankengang so früh am Morgen nicht ganz nachvollziehen kann, ist Deine Einschätzung richtig.
Person B kann seine Ausgaben natürlich absetzen, muss aber ebenso natürlich die Zahlung von Person A als Einnahme ansetzen. Bzgl. der Fahrkarte ist und bleibt das für B ein Nullsummenspiel (bzgl. des Gewinns).
Und jetzt?
Schon
266.966
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten