Fahrtkostenabrechnung zwischen zwei Freiberuflern

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
perikarp
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 2x hilfreich)
Fahrtkostenabrechnung zwischen zwei Freiberuflern

Hallo,
folgende Situation: Freiberufler A beauftragt Freiberufler B mit einer Tätigkeit. Zusätzlich zum Rechnungsbetrag ist vereinbart, dass die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten gegen Vorlage des Tickets rückerstattet werden. Freiberufler A möchte diese Fahrkarten als Betriebsausgabe beim Finanzamt absetzen. Freiberufler B möchte dies aber ebenso tun, damit die erstatteten Ausgaben zum Umsatz, nicht aber zum Gewinn zählen. Ein und dieselbe Rechnung kann aber nicht beim Finanzamt von zwei Personen abgesetzt werden.
Meiner Einschätzung nach kann dies so gelöst werden, dass Person B der Person A eine Rechnung ausstellt, in der die Fahrtkosten im Rechnungsbetrag enthalten sind. Diese gesamte Rechnung setzt Person A dann beim Finanzamt ab, während Person B die Fahrkarten absetzt.
Stimmt diese Einschätzung? Danke für eure Meinungen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Auch wenn ich den Gedankengang so früh am Morgen nicht ganz nachvollziehen kann, ist Deine Einschätzung richtig.

Person B kann seine Ausgaben natürlich absetzen, muss aber ebenso natürlich die Zahlung von Person A als Einnahme ansetzen. Bzgl. der Fahrkarte ist und bleibt das für B ein Nullsummenspiel (bzgl. des Gewinns).

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