Fahrtkostenabzug

19. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
derfluss
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenabzug

Hallo,
Ich gebe bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer jährlich meine Fahrtkosten an. Diese sind im Nahverkehr die Kosten für die s-Bahn.
Nun erhalte ich wegen Verspätungen nach Einreichung pro Verspätung für eine Fahrt 2 Euro zurück.
Ich habe eine Jahreskarte, aber die Verspätungsentschädigung wird bar ausgezahlt. Sie ist natürlich nicht anonym.
Muss ich die Summe aller Entschädigungen bei der Einkommenssteuererklärung angeben ?

Vielen Dank für s Lesen !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Wenn es sich um Fahrten zir ersten Tätigkeitsstätte handelt und die Kosten übersteigen nicht fie Entfernungspauschale, dürfte die Erstattung m.E. keine Relevanz haben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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