Hallo,
Ich gebe bei der Steuererklärung für Arbeitnehmer jährlich meine Fahrtkosten an. Diese sind im Nahverkehr die Kosten für die s-Bahn.
Nun erhalte ich wegen Verspätungen nach Einreichung pro Verspätung für eine Fahrt 2 Euro zurück.
Ich habe eine Jahreskarte, aber die Verspätungsentschädigung wird bar ausgezahlt. Sie ist natürlich nicht anonym.
Muss ich die Summe aller Entschädigungen bei der Einkommenssteuererklärung angeben ?
Vielen Dank für s Lesen !
Fahrtkostenabzug
19. Januar 2020
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Frage vom 19. Januar 2020 | 18:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenabzug
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#1
Antwort vom 19. Januar 2020 | 18:09
Von
Status: Master (4899 Beiträge, 1177x hilfreich)
Wenn es sich um Fahrten zir ersten Tätigkeitsstätte handelt und die Kosten übersteigen nicht fie Entfernungspauschale, dürfte die Erstattung m.E. keine Relevanz haben.
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