Fahrtkostenerstattung - Kann ich das steuerlich im voraus geltend machen?

27. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung - Kann ich das steuerlich im voraus geltend machen?

Ich habe folgendes Problem. Mein eigentlicher Arbeitsort ist nun vorrübergehend weiter weg als geplant. Ich fahre täglich ca. 170 KM insgesamt von meinen Heimatort zur Arbeit. In der Woche nun 850 KM was im Monat ca. 3400 KM sind. Nun habe ich ein realtives "normales Gehalt" von ca. 1250 € Netto. Ich kann mir kaum leisten meinen Arbeitsplatz zu erreichen. Kann ich das Steuerlich im vorraus geltend machen?

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Ja, du kannst dir einen Freibetrag auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Formular unter
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do
(Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2011)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ich würde mal den AG zur Kasse bitten. Bei dem geringen Gehalt ist deine "Steuererstattung" fast sinnlos wenig. Denn du sparst nur Steuern die du auch zahlst.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

@Tom der link funzt nicht :(

Ähm kann ich da nicht die Pendlerpauschale anwenden... bei ca. 3000 KM im Monat..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du kannst alles absetzen - wie du willst.

Bei 1250 € Brutto zahlst du 52,58 € Steuern, am Ende 944,61 € netto. Hast du nun 500 € Fahrkosten zahlst du eben keine Steuern mehr und weniger Abgaben und es bleiben dir 603,11 € . Also echt zurück bekommst du kaum die Hälfte.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich habe 1800 Brutto ca. 1250 Netto..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Na dann rechne selber, Brutto-Netto Rechner gibt im Netz.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen